Die städtebauliche Praxis in der Schweiz müsste ein paar Schwächen überwinden, um ihr Potenzial ausschöpfen zu können. Ansätze zur Stärkung der Disziplin.
Den Städtebau ertüchtigen
Die städtebauliche Praxis in der Schweiz müsste ein paar Schwächen überwinden, um ihr Potenzial ausschöpfen zu können. Ansätze zur Stärkung der Disziplin.
Geht es um die Stadtentwicklung in der Schweiz, kann man von einer soliden Raumplanung sprechen, die auch im internationalen Vergleich gut abschneidet. Sie ist gekennzeichnet von konsensorientierter Planungskultur, einer breiten Verankerung nachhaltiger Prinzipien und einem stabilen Immobilienmarkt, der hohe bauliche Qualität gewährleistet. Doch die Disziplin hat auch offensichtliche Schwächen, die dazu führen, dass sie ihre Wirkung nicht voll entfalten kann.
Hürden in der städtebaulichen Praxis Vier strukturelle Hürden behindern die zeitgemässe städtebauliche Praxis in der Schweiz: Erstens ist die grundlegende Disziplin der Raumplanung hierzulande noch jung; die ersten Gesetzesartikel wurden 1969 definiert, und das erste Bundesgesetz über die Raumplanung trat 1981 in Kraft. Zweitens steht das Grundeigentumsrecht über gesellschaftlichen Anliegen, etwa kohärenter Raumentwicklung. Darum unterscheidet das Recht – drittens – formelle und informelle Instrumente. Während formelle Raumplanungsinstrumente, also Richtpläne oder Zonenpläne, klar definiert sind, eröffnen informelle städtebauliche Instrumente wie Masterpläne viel Interpretationsspielraum. Und viertens basiert die Planung von Grossprojekten heute mehrheitlich auf Sondernutzungsplänen statt auf der Grundordnung.
Kantone, Städte und Gemeinden sind für die raumplanerischen Instrumente verantwortlich und schaffen den Rahmen für Entwicklung. Der städtebauliche und der architektonische Massstab werden an private Akteure delegiert. Grundeigentümer und Entwicklerinnen initiieren, finanzieren und leiten zunehmend komplexe Planungsverfahren, um Areale und Grundstücke zu entwickeln und dabei Renditen zu erzielen. Die öffentliche Hand ist an diesen städtebaulichen Prozessen zwar beteiligt, übernimmt in der Regel aber nicht die führende Rolle. Während es für die Architektur strenge Baugesetze und Normen gibt, ...
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