Bundesrat befeuert die Mietpreise

Der Bundesrat erhöht in einer Verordnung die zulässige Rendite für Wohnimmobilien.

In der Schweiz sind auch Marktwohnungen an die Kostenmiete gebunden. Erlaubt war lange eine Rendite von 0,5 Prozent über dem hypothekarischen Referenzzinssatz. 2020 hat das Bundesgericht das Maximum auf 2 Prozent erhöht, wenn der Referenzsatz unter 2 Prozent liegt. Der Bundesrat will nun das Maximum auch erhöhen, wenn der Referenzsatz über 2 Prozent liegt. Der Mieter*innenverband Schweiz MVS fordert eine Rückkehr zum Maximum von 0,5 Prozent und kritisiert das Vorgehen per Verordnung als undemokratisch, weil diese nicht per Referendum angefochten werden kann. Michael Töngi, Vizepräsident des MVS präzisiert: «Parlament und Bevölkerung müssen die Möglichkeit haben, sich zu einer Vorlage dieser Tragweite zu äussern. Ein anderer Weg als über die ordentliche Gesetzgebung ist inakzeptabel.»...
Bundesrat befeuert die Mietpreise

Der Bundesrat erhöht in einer Verordnung die zulässige Rendite für Wohnimmobilien.

E-Mail angeben und weiterlesen:

Geben Sie uns Ihre E-Mail-Adresse und wir geben Ihnen unseren Inhalt! Wir möchten Ihnen gerne Zugriff gewähren, obwohl dieser Beitrag Teil unseres Abos ist.