Die Kantone haben noch bis 2019 Zeit, ihre Richtpläne und Baugesetze dem verschärften Raumplanungsgesetz anzupassen. Die Revisionen stossen teils auf Widerstand.
Für die Kantone Basel-Stadt, Genf und Zürich gab es im Frühling Lob und Kritik. Der Bundesrat genehmigte deren revidierte Richtpläne, die dem verschärften Raumplanungsgesetz entsprechen – allerdings nicht ohne Kommentare. Diese drei Kantone sind damit die Ersten, die nicht mehr an die Übergangsbestimmungen gebunden sind. Letztere lassen neue Einzonungen nur zu, wenn andernorts ausgezont wird. Gute Noten gab es vom Bundesrat für Basel-Stadt: Hier setze man auf die Verdichtung nach innen und sorge gleichzeitig für hohe Wohnqualität und städtebauliche Akzente. Allerdings: Der Stadtkanton hat auch kaum mehr Baulandreserven. Beim Zürcher Richtplan wurde hervorgehoben, dass er trotz des erwarteten, hohen Bevölkerungswachstums die Siedlungsflächen kaum vergrössere. Der Hintergrund hier: Die vom Volk akzeptierte Kulturlandinitiative wirkt als Bremse. Zwar beschränke sich der Zürcher Richtplan auf strategische Vorgaben und überlasse den Regionen die Details, aber der Kanton habe weiterhin die Mögli...
Widerstand gegen kleinere Bauzonen
Die Kantone haben noch bis 2019 Zeit, ihre Richtpläne und Baugesetze dem verschärften Raumplanungsgesetz anzupassen. Die Revisionen stossen teils auf Widerstand.
René Hornung 24.08.2015 14:00