Redaktorin Rahel Marti wünscht sich mehr als Halbherzigkeiten, wenn der Staat die Bevölkerung mitreden lässt.

Wenn schon Teilhabe, dann richtig

Basel-Stadt schafft ein Partizipationsgesetz, um die Quartierbevölkerung in Entscheidungsprozesse einzubinden. Klingt fortschrittlich, ist es aber nicht.

Geht es um die Garantie der Partizipation, ist Basel-Stadt Pionier. Seit fünfzehn Jahren steht in der Kantonsverfassung, dass «der Staat die Quartierbevölkerung in seine Meinungs- und Willensbildung einbezieht, sofern ihre Belange besonders betroffen sind». Im Alltag regelten dies bisher eine Verordnung und ein Leitfaden. Jetzt will man als erster Kanton sogar ein «Gesetz über die Partizipation der Quartierbevölkerung» schaffen. Der Entwurf war bis Ende August in der Vernehmlassung. In Sachen Partizipation tut sich ja einiges. Die Menschen mischen sich ein, gefragt oder ungefragt. Wird da etwas geplant und gebaut oder dort nichts gemacht, ist mit Widerstand oder zumindest grossem Diskussionsbedarf zu rechnen. Das Verständnis von Partizipation hat sich gewandelt – zumindest seitens der Bevölkerung. Vergleichbar mit dem Wechsel im Denken, den Internetjournalist Dirk von Gehlen skizziert: «Analoges Denken ist eine Lautsprecher-Kultur, Empfängerinnen und Empfänger sind passiv, die Kommunikation geht nur in eine Richtung. Im digitalen Denken dagegen geht sie in beide Richtungen. Empfängerinnen und Empfänger spielen eine aktive Rolle. Digitales Denken bedeutet massenhaft Nischen statt Massenkultur und die Demokratisierung der Publikationsmittel.» Gemäss dieser Auffassung hat «Anhörung» als Beteiligungsform definitiv ausgedient – sie wird gar zum Affront. Gefragt sind neue Prozesse, um die enormen Kräfte, die das Engagement betroffener Menschen freisetzen kann, produktiv einzubinden. Der Frust ist programmiert Trägt das neue Basler Partizipationsgesetz diesem Wandel Rechnung? Die Antwort lautet: ungenügend. Im knapp gehaltenen Gesetzestext fallen zwar zwei Punkte positiv auf. Erstens wird zwischen «Anhörung» und «weiterführender Partizipation» unterschieden; damit sind neue Formen des Austauschs also möglich. Zweitens darf die Bevölkerung ihre eige...
Wenn schon Teilhabe, dann richtig

Basel-Stadt schafft ein Partizipationsgesetz, um die Quartierbevölkerung in Entscheidungsprozesse einzubinden. Klingt fortschrittlich, ist es aber nicht.

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