Der Schutz der Oberengadiner Seenebene ist ein Markstein in der Geschichte der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz Fotos: Lucia Degonda
In Zusammenarbeit mit der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz

Wendig, phantasievoll, staatstragend

Die Geschichte der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz ist ein exemplarisches Stück, wie Aktivisten, Gesellschaft und Staat in der Schweiz ineinander aufgehen.

Heiligabend 1966. Rudolf Stüdeli sitzt an seinem Schreibtisch und verfasst einen Brief an Bundesrat Hans Peter Tschudi. Der Direktor der Schweizerischen Vereinigung für Landesplanung (VLP) will dem Bundesrat nicht nur das Beste zum neuen Jahr wünschen, sondern er beginnt so: «Wir freuen uns, dass Sie unsere Besorgnis um die Verschandelung der Landschaft teilen und mit uns der Auffassung sind, dass der Landschaftsschutz besser gefördert werden sollte.» Während Tschudi der Raumplanung eher kritisch gegenübersteht, kann er sich als begeisterter Bergwanderer für die Anliegen des Landschaftsschutzes erwärmen. Wenige Wochen zuvor hatte Rudolf Stüdeli Bundesrat Tschudi zu einem informellen Gespräch getroffen und war mit seinem Anliegen auf offene Ohren gestossen. Als Dritter hatte Theo Hunziker teilgenommen, der Leiter des Büros für Landschaftsschutz des Kantons Zürich. 2018 erinnert er sich: «Bundesrat Tschudi war aufgeschlossen, lebendig, nicht abgehoben. Ein Basler. Ich habe ihn sehr geschätzt. Er war Sozialist. Rudolf Stüdeli und ich legten Bundesrat Tschudi im Gespräch anhand konkreter Beispiele aus dem Kanton Zürich dar, wie sich der Landschaftsschutz in der Schweiz unseres Erachtens bestmöglich voranbringen lasse. Er war begeistert und sagte: ‹Gründet eine Stiftung, macht nicht einfach nur Landschaftsschutz auf Gemeindeebene, auf Kantonsebene, auf Bundesebene. Das braucht es natürlich, das ist nötig, aber es braucht zudem eine Institution, die frei und unabhängig ist.› Bundesrat Tschudi war die Triebfeder für die Gründung der Stiftung. Rudolf Stüdeli war der Drahtzieher. Er hat die Hauptarbeit für die Gründung geleistet.»

Eine wirkungsvolle Organisation
Zu Neujahr 1967 tritt das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) in Kraft. Der zugrunde liegende Verfassungsartikel 24 sexies hält zwar fest, dass der Natur- und Heimatschutz Sache der Kantone ist, doch das Gesetz eröffnet auch auf Bundesebene neue Möglichkeiten. Artikel 12 des NHG hebt die Verbandsbeschwerde aus der Taufe. Artikel 13 ermöglicht es dem Bund, Beiträge an schützenswerte Objekte zu leisten. Und dank Artikel 14 kann der Bund Vereinigungen für Natur- und Heimatschutz finanziell unterstützen – beispielsweise die von Tschudi und Stüdeli angedachte Stiftung für Landschaftsschutz (SL). Ebenfalls auf der Grundlage des NHG wird auf Anfang 1967 beim Bund eine Stelle für Natur- und Heimatschutz geschaffen, deren Leiter Theo Hunziker wird. Treffsicher erkennen die drei Väter der Stiftung – Tschudi, Stüdeli und Hunziker –, dass dank der Finanztöpfe des NHG mit einer privatrechtlichen Stiftung eine schlagkräftige Organisation für den Kampf gegen die Landschaftszerstörung geschaffen werden kann. Bereits Ende 1966 hatte Tschudi Stüdeli ans Herz gelegt, «das Problem der notwendigen Koordination der Institutionen des Natur- und Heimatschutzes» zu lösen. Stüdeli holte daraufhin sowohl den Schweizerischen Bund für Naturschutz (SBN – heute Pro Natura) als auch die Schweizerische Vereinigung für Heimatschutz (SHS) als Gründungsorganisationen mit ins Boot. Bereits im März 1967 liegt ein Entwurf für die Stiftungsstatuten vor. Artikel 3 hält fest, womit sich die Stiftung nicht befasst: weder mit Denkmalpflege und Ortsbildschutz noch mit Orts-, Regional- und Landesplanung, «soweit diese über den Landschaftsschutz hinausgehen». Damit grenzen die Gründer das Wirken der Stiftung von demjenigen der Gründerorganisationen ab. Man will auch der Raumplanung nicht ins Gehege kommen, die 1969 mit einem Verfassungsartikel begründet werden wird.

Die allererste Verbandsbeschwerde
Bei der Vorbereitung des NHG hatte Bundesrat Tschudi sich «energisch» für die Verbandsbeschwerde eingesetzt – ein Rechtsmittel, das für die Arbeit der künftigen Stiftung von grosser Bedeutung sein wird. Testfall und allererste Verbandsbeschwerde überhaupt war der Fall Celerina: In Celerina im Engadin plante der Kanton die Umfahrungsstrasse auf einem Damm zwischen dem Dorf und dem Kirchhügel San Gian, doch die Gemeinde wehrte sich vehement gegen die Zerschneidung der Landschaft. Das Eidgenössische Departement des Innern sprach sich 1968 für die Linienführung des Kantons aus. Gegen diesen Entscheid ergriff Stüdelis VLP zusammen mit SHS und SBN Verbandsbeschwerde und errang 1969 einen Sieg. Während Stüdeli mit dem Ergebnis sehr zufrieden war, musste er feststellen, dass der Einsatz dieses neuen Rechtsmittels manche seiner Verbandsmitglieder empörte. Diese Erfahrung liess im freisinnigen Juristen Stüdeli den Entschluss reifen, sich mit der SL einen dritten Arm für die VLP zu schaffen. «Stüdeli hat sehr klug gesehen, dass er sich mit Hunderten von Gemeinden, mit Kantonen und Baudirektoren herumschlagen und mit ihnen im Dialog bleiben muss, ohne sich dabei mit den Konfliktlinien des Landschaftsschutzes zu belasten. Ihm war klar, dass er sich nicht die grüne Mütze aufsetzen durfte, deshalb hat er die Gründung der Stiftung vorangetrieben», erinnert sich Hans Weiss, der von 1970 bis 1992 der erste Geschäftsführer der SL war. Seit Celerina hat die VLP nie wieder eine Verbandsbeschwerde geführt. Dass die SL der ‹grüne Arm› der VLP war, hängte Stüdeli nicht an die grosse Glocke. Zwar arbeiteten SL und VLP in den ersten Jahren im selben Gebäude an der Schänzlihalde in Bern, benutzten das Telefaxgerät gemeinsam, doch wenn Hans Weiss an einer VLP-Tagung auftrat, wurde er als externer Redner vorgestellt.

Stürmische Jugendjahre
Es gelingt Stüdeli – der «jeweils fünf von sieben Bundesräten und drei Viertel aller Parlamentarier persönlich kannte» –, für die Finanzierung der Stiftung nicht nur Bundesgelder zu beschaffen, sondern auch die Unterstützung des Baslers Samuel Schweizer, Präsident des Schweizerischen Bankvereins, sowie von Herbert Wolfer vom Sulzer-Konzern Winterthur zu erhalten. 1970 wird die ‹Schweizerische Stiftung für Landschaftsschutz und Landschaftspflege› gegründet. Bundespräsident Hans Peter Tschudi ist bei der Gründungsfeier persönlich dabei. Der Stiftungsrat ist mehrheitlich bürgerlich, mit dem freisinnigen Nationalrat Rudolf Schatz als Präsidenten und alt Bundesrat Friedrich Traugott Wahlen von der BGB als Ehrenpräsidenten. Auch Rudolf Stüdeli und Theo Hunziker werden Stiftungsräte. Hans Weiss, zuvor erster Landschaftspfleger und Naturschützer des Kantons Graubünden, wird zum Geschäftsleiter ernannt.

Zu Beginn der 1970er-Jahre herrscht Hochkonjunktur, es wird gebaut, gebaut, gebaut. «Die Zerstörung gewachsener Landschaften», so der SL-Jahresbericht 1980, «beschleunigte sich in einem Ausmass, das kaum Zeit zum Philosophieren liess, wenn man mithelfen wollte, zu retten, was noch zu retten war.» Und die SL will mithelfen.

Um das Jahr 1970 gibt es nicht wenige Fälle, bei denen man versucht, das Landschaftsbild über den Kauf von Parzellen zu retten. So auch an der Wiege der Schweiz: Als Ende der 1960er-Jahre eine Wiese nahe des Rütli mit Ferienhäusern überbaut werden soll, schliesst der Bund einen Dienstbarkeitsvertrag mit den Grundeigentümern. Für den ‹Rütlihandel› wird bezahlt, nur so kann die Schutzzone mit dem Bauverbot erreicht werden. Anfang 1971 schreibt die Oberforstdirektion an die Finanzverwaltung: «Es liegt uns sehr daran, Ihnen […] herzlich zu danken für den vollen und guten Einsatz zur Sicherung der landschaftlichen Schönheit der unmittelbaren Umgebung der Geburtsstätte unserer Heimat.»

Immer wieder gibt es Feuerwehrübungen für schützenswerte Landschaften. Eine der bekanntesten ist der Schutz der Oberengadiner Seenplatte. Auch das war nur mit finanziellen Abgeltungen an die Grundeigentümer möglich. Allen Akteuren wird bewusst, dass ein wirksamer Landschaftsschutz auf lange Sicht nicht punktuell über den Erwerb von Parzellen zu erreichen ist, sondern dass es eine verbindliche Raumordnung braucht, die sagt, wo gebaut werden darf und wo nicht. Rudolf Stüdeli gibt Hans Weiss bei seinem Start als Geschäftsleiter der SL mit auf den Weg, dass Landschaftsschutz nicht ohne Raumplanung zu betreiben sei. «Er sagte zu mir: ‹Ohne Raumplanung machst du Sisyphusarbeit im Landschaftsschutz.› Das habe ich mir gross über den Schreibtisch gehängt.»

Die Arbeit der SL wird schon ein Jahr nach ihrer Gründung politisch, wie Hans Weiss sich erinnert: «Wir haben die erfolgreichen Schutzmassnahmen in der Silserebene als Modell genommen und gesagt: So etwas brauchen wir für die ganze Schweiz.» Auf Veranlassung des Stiftungsrates werden im Juni 1971 die Motionen Binder und Bächtold im National- und Ständerat eingereicht, die Stüdeli vorgespurt hat. Parlamentarier forderten, dass der Bund verpflichtet werden müsse, Massnahmen für den Natur-, Landschafts- und Heimatschutz zu unterstützen. Wenige Monate darauf, im November 1971, veröffentlicht Hans Weiss in der Wochenendausgabe der NZZ einen Artikel, in dem er im Namen der Stiftung einen dringlichen Bundesbeschluss fordert. Der Planer Jakob Maurer, Emeritus der ETH Zürich, erinnert sich: «Im Herbst 1971 erhielt ich die Einladung zu einem Gespräch mit Bundesrat Ludwig von Moos. Es wurden keine Traktanden und keine Teilnehmer angegeben; es handle sich um eine vertrauliche Angelegenheit. Im Zimmer des Bundesrates traf ich auf von Moos, den ich vorher nicht gekannt hatte, Ruedi Stüdeli, den späteren Bundesrichter Alfred Kuttler und den Sekretär des Bundesrates.» Die Unterredung dient der Vorbereitung des dringlichen Bundesbeschlusses für Massnahmen auf dem Gebiet der Raumplanung, der ‹in no time› erarbeitet wird und am 17. März 1972 in Kraft tritt: «Die Kantone bezeichnen ohne Verzug […] provisorische Schutzgebiete.» Marius Baschung, erster Direktor des Bundesamts für Raumplanung, erinnert sich später: «Der dringliche Bundesbeschluss war ein Hammerschlag, ein revolutionärer Akt bezüglich des Föderalismus. Er kam aus heiterem Himmel. Erstaunlicherweise wurde er vom Parlament ohne grosse Opposition angenommen. Er ist etwas vom Besten, was der Bund in Sachen Raumplanung und Umwelt je geleistet hat.» Rund 19 Monate nach seinem Inkrafttreten kommt es zum Ölschock – das Erdöl aus Arabien wird massiv teurer. Das ist einer der Auslöser für die nun folgende Rezession. Das Klima für den Landschaftsschutz wird frostiger, die provisorischen Schutzgebiete gewinnen noch mehr an Bedeutung.

David trifft Goliath
Der Einsatz der Verbandsbeschwerde ist für die Stiftung als ‹Anwältin der Landschaft› ein intensiver Lernprozess. «Jeder Beschwerde ging eine gründliche Abwägung voraus», hält Hans Weiss fest. «Wir hatten gute Anwälte und haben immer gut abgeklärt. Es gab Fälle, da ging es um die Wurst. Wir sagten uns: Wenn wir da nichts machen, wer dann?» Es wird aber auch wichtig, mit klarem Kopf zu entscheiden, welche Fälle Erfolg versprechen. In den 1970er- und 1980er-Jahren ist die SL denn auch erfolgreich: keine Seilbahn auf den Fee-Kopf (1973), Rettung der Flussauenlandschaft am Hinterrhein (Linienführung N13, 1975), Verzicht auf ein überdimensioniertes Bergrestaurant auf dem Grat des Jungfraujoch (1978), Verzicht auf die Wasserkraftnutzung im Gebiet der Greina (1986).

Es ist ein Kampf Davids gegen Goliath, und jeder Schuss mit der Steinschleuder muss treffen. Oft ist Goliath der Bund, obwohl Artikel 3 NHG fordert, «bei der Erfüllung der Bundesaufgaben dafür zu sorgen, dass das heimatliche Landschafts- und Ortsbild […] sowie Natur- und Kulturdenkmäler geschont werden und, wo das allgemeine Interesse an ihnen überwiegt, ungeschmälert erhalten bleiben». Mit zahlreichen Einsprachen kämpft die SL gegen die negativen Auswirkungen von Bundessubventionen auf die Landschaft. So sind etwa Einsprachen der SL betreffend die Investitionshilfe für Berggebiete und immer wieder solche gegen den vom Bund subventionierten Forststrassenausbau mit seinen tiefgreifenden Auswirkungen auf die Bewirtschaftung und das Landschaftsbild erfolgreich. Das Waldgesetz von 1993, an dessen Ausarbeitung die SL massgeblich mitwirkt, bringt Anpassungen zugunsten des Landschaftsschutzes und führt zu einer Kurskorrektur.

Noch ist Kalter Krieg
Zwei Themen klammert die Stiftung während der ersten beiden Jahrzehnte aus: Atomenergie und Militär. Die Anti-AKW-Bewegung gilt als linke Opposition und wird daher vom mehrheitlich bürgerlichen Stiftungsrat aussen vor gelassen. Hinzu kommt, dass sich die SL bereits stark in der Diskussion um die Nutzung der Wasserkraft engagiert und ihr insbesondere die ‹Restwasserfrage› und der Schutz natürlicher Fliessgewässer unter den Nägeln brennt.

Die Armee geniesst während des Kalten Krieges sowohl in der Politik als auch in der Bevölkerung ein hohes Ansehen. Der Stiftungsrat befürchtet, dass ein Engagement gegen das Militär das Wohlwollen gegenüber der SL schmälern könnte; zudem sind die Stiftungsräte im militärfreundlichen Milieu gut verankert. Als mit der Rothenthurm-Initiative zwar für den Moorschutz, aber eben auch gegen einen im Moor geplanten Waffenplatz gekämpft wird, hält sich die SL im Hintergrund, anerkennt aber die Ziele des Moorschutzes als wesentlich für den Landschaftsschutz. Bevölkerung und Stände nehmen die Initiative an – der Soziologe Rolf Nef spricht vom «Wunder von Rothenthurm». Dieses Wunder und das Ende des Kalten Krieges machen den Weg frei, um künftig auch den Umgang des Militärs mit der Landschaft auf die Agenda ihrer Schützer zu setzen.

Druck erzeugt Gegendruck
«Der grösste Teil des Problems im Landschaftsschutz wurzelt im Nichtvollzug geltenden Rechts», bringt es Hans Weiss auf den Punkt. Mit Verbandsbeschwerden gegen Einzelfälle kann die Tragweite dieses Defizits deutlich gemacht und Druck für einen besseren Vollzug der geltenden Gesetze aufgebaut werden – vorab des Raumplanungsgesetzes (RPG). In den späten 1980er-Jahren ist die SL mehrmals und wegweisend erfolgreich, etwa im Fall Höhronen (1986), mit dem die SL die Einspracheberechtigung beim Bauen ausserhalb der Bauzone erkämpft, mit der Einsprache Gschwändwald (1990), mit der sie die Pflicht für ein ordentliches Baubewilligungsverfahren bei Waldstrassenprojekten durchsetzt, oder mit der Einsprache gegen die Rebberg-Melioration Salgesch (1988), mit der sie gegen sich heftig wehrende Landeigentümer erfolgreich ist. Im Wallis und im Tessin geht die SL immer wieder mit Verbandsbeschwerden gegen die Umnutzung von Ställen und Rustici in Wohnungen ausserhalb der Bauzone vor – und wendet sich auch in Zeitungsartikeln und Fernsehsendungen gegen den Ausbau von Ställen in Ferienhäuser.

Die Erfolge und die öffentlichen Auftritte erhöhen den Druck auf die Akteure des Bauens ausserhalb der Bauzone. Gleichzeitig setzen den Landwirten auch die neue Agrarpolitik und die Intensivierung der Landwirtschaft zu. Rudolf Muggli, Nachfolger von Rudolf Stüdeli als Direktor der VLP, erinnert sich: «Der Bauernverband forderte: ‹Wir brauchen jetzt die Öffnung der Landwirtschaftszone, sonst geht die Schweizer Landwirtschaft unter.› Die Landwirtschaft wollte die Festung Raumplanung stürmen.» Ulrich Zimmerli, Rechtsprofessor und SVP-Ständerat, weiss, wie man das macht. Seine 1991 eingereichte Motion Zimmerli bringt 1998 eine Teilrevision des RPG, die die Landwirtschaftszone «kontrolliert öffnet». In der Referendumsabstimmung 1999 unterliegen die Umweltverbände. «Mit den RPG-Teilrevisionen in den 2000er-Jahren hat man dann Salamitaktik betrieben. Vom Grundsatz, Bau- von Nichtbauland zu trennen, hat man immer wieder eine Scheibe abgeschnitten», hält Rudolf Muggli fest.

Schweizerische Landschaftszerstörung
Das Thema Landschaft ist seit Mitte des 19. Jahrhunderts eine Domäne bürgerlicher Kreise, weil das «kollektive Bild des Vaterlandes» (François Walter) eng an das Gesicht der Landschaft geknüpft war. Auch die SL orientiert sich zu Beginn am Ästhetischen: die Zerstörung der Landschaft als «Beleidigung des Auges» (Rudolf Schilling). Bei ihrer Arbeit setzt die SL auch auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Hans Weiss: «Uns war sonnenklar: Ohne, dass wir über die Öffentlichkeit Druck machen, geht nichts.» Rund zehn Mal kann er Beiträge in ‹Heute Abend in …› im Schweizer Fernsehen platzieren. «Ich rief den Redaktor an und sagte: ‹Sie müssen unbedingt da und da hin, da soll wieder ein ganzer Hang zugebaut werden.› Heute hätte ich mit diesem Thema in so einer Sendung keine Chance mehr.»

Die Stiftung versteht den Landschaftsschutz als das spezifisch schweizerische Umweltproblem. Den technischen Umweltschutz sieht man bei den Naturschutzverbänden besser aufgehoben. Als die Umwelt in der öffentlichen Debatte ihren festen Platz gefunden hat, verändert auch die SL ihre Gewichtungen. Nach jahrelangem Seilziehen lenken die Verbände im Sommer 1983 die mediale Aufmerksamkeit in der Schweiz gezielt auf das Waldsterben, um einen Katalysator für das Umweltschutzgesetz zu erlangen. Ende 1986, nach Tschernobyl und dem Grossbrand von Schweizerhalle, dreht der Wind endgültig. Das Thema Umwelt und ihr Schutz ist jetzt in breiten Kreisen der Gesellschaft und bei den Politikerinnen und Politikern angekommen.

1990 beginnt Raimund Rodewald bei der SL zu arbeiten. Als promovierter Pflanzenbiologe bringt er das nötige Fachwissen mit, um bei der Stiftung die Bereiche Umwelt und Ökologie ausbauen zu können. Sein Engagement hatte früh begonnen: «Im Fernsehen sog ich die Sendungen von Bernhard Grzimek ein, ich las seine Bücher, ich war ein richtiges Grzimek-Kind: Aufbruch! Rettet die Welt! So kam ich zur Naturschutzbewegung, trat dem WWF bei, leitete dort zehn Jahre eine Jugendgruppe, führte die Ökosendereihe ‹Wege› bei Radio Munot und war im Vorstand des WWF Schaffhausen. Wir gingen an Demos und kamen mit der Politik in Kontakt.»

Wachablösung
Anlässlich der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft gründet die Bundesversammlung den Fonds Landschaft Schweiz (FLS) und dotiert ihn mit 50 Millionen Franken, um Erhalt und Pflege traditioneller Landschaften mitfinanzieren zu können. Als Vorlage dient eine Machbarkeitsstudie der SL. 1992 wechselt Hans Weiss als Geschäftsleiter zum FLS. Als neuen Geschäftsleiter der SL wählt der Stiftungsrat Raimund Rodewald. Für Kontinuität in der Geschäftsstelle sorgt Beatrice Herren, die von 1971 bis zu ihrer Pensionierung 2016 die Ordnungshüterin der SL-Aktivisten ist. Rudolf Stüdeli bleibt nach seiner Pensionierung Mitglied des Stiftungsrates und nimmt die Rolle der grauen Eminenz ein. Wie zu Beginn Hans Weiss gibt er jetzt Raimund Rodewald einen guten Rat mit auf den Weg: «Du musst jeden kennen, persönliche Beziehungen sind wichtig.»

Raimund Rodewald richtet die Stiftung neu aus: «Es waren nicht mehr dieselben Herausforderungen wie in den 1970er-Jahren, als es vordringlich galt, die Landschaft vor weiterer Zersiedelung zu schützen und die gesetzlichen Instrumente dafür zu schaffen. Jetzt ging es auch darum zu sagen, was wir wollen, und nicht nur, was wir nicht wollen.» Die neue Strategie sieht zwei Anker vor: zum einen die politische Arbeit, zum anderen die Projektarbeit, die illustriert, wie das umgesetzt werden kann, was von der SL politisch gefordert wird. «So konnten wir zeigen, dass wir nicht nur reden, sondern auch machen. Das verleiht uns Glaubwürdigkeit», sagt Raimund Rodewald. Bereits Anfang der 1970er-Jahre hatte die SL mit dem ‹Kulturlandschaftsmodell Schamserberg› landschaftserhaltende Massnahmen mustergültig anstossen können. Ab 1992 gilt verstärkt die Devise: ‹Landschaftsschutz heisst nicht verhindern, sondern verbessern.› Schweizweit werden in Zusammenarbeit mit lokalen Akteuren rund 300 Projekte realisiert. Seit 2011 honoriert die SL mit dem Preis ‹Landschaft des Jahres› lokales Engagement für die Landschaftspflege – samt Feier und Broschüre. So kann die Stiftung mit prämierten Beispielen einer breiten Öffentlichkeit die kulturellen, ökologischen und ökonomischen Werte und die Vielgestaltigkeit der schweizerischen Landschaften näherbringen.

Neue Allianzen
In den 1990er-Jahren muss die SL nicht nur das Argumentarium für die Projektarbeit, die politische Arbeit, die Medienarbeit und für den Einsatz des Verbandsbeschwerderechts an den Wandel des Diskurses in Raumentwicklung und Umwelt anpassen. Für ihr Überleben ist auch entscheidend, die eigene Arbeit deutlicher von anderen Umweltorganisationen abzugrenzen. Das gelingt dank neuer Allianzen. Bis 1990 dominierte bei der SL die Zusammenarbeit mit der VLP. Diese wird fortgesetzt, und auch die bisherige Arbeitsteilung behält man bei: «Das Führen der Verbandsbeschwerden managte die SL sehr gut. Man konnte sich auf sie verlassen. Raimund Rodewald wusste immer, was wo im Land passiert», erinnert sich Rudolf Muggli an seine Zeit als VLP-Direktor. Rodewald setzt aber auch auf neue Partner. Er baut die Zusammenarbeit mit dem Heimatschutz und der mitgliederstarken Pro Natura aus. Das führt dazu, dass die Verbände von einer Konkurrenzsituation zu einem Miteinander übergehen, was sich Mitte der 2000er-Jahre beim Joint Venture ‹Landschaftsinitiative› bewährt.

Aus Störenfrieden werden Mitwirkende
Das Politikgeschäft hat sich seit der Gründung der SL stark gewandelt. «Zu den Zeiten von Rudolf Stüdeli zeigte es noch Wirkung, dem Bundesrat einen Brief zu schreiben. Heute geht der Einfluss über Parlamentarierinnen und Parlamentarier, die in den Kommissionen Gewicht haben. Solche Leute zu finden, ist ein guter Teil des Geschäfts von Raimund Rodewald. Und er versteht dieses Geschäft gut», resümiert Rudolf Muggli. Seit 1982 organisiert die SL die Parlamentarische Gruppe Natur und Heimatschutz, die zusammen mit derjenigen für Biodiversität und Artenschutz seit Ende der 1990er-Jahre gut besuchte Parlamentarieranlässe veranstaltet. Mit diesem Gremium gelingt es denn auch, der Parlamentarischen Initiative Eder erfolgreich etwas entgegenzusetzen, die 2012 den Schutz der BLN-Gebiete unter Beschuss nimmt.

Seit 1990 arbeiten Vertreter der SL vermehrt mit Parlamentarischen Kommissionen und Bundesämtern zusammen. Auf immer mehr Sachfragen gilt es, Antworten zu finden: landwirtschaftliche Nutzung, Biodiversität, Richtlinien für Golfplätze, Konfliktlösungsgruppe Übertragungsleitungen, Energiestrategie. «Unser Fachwissen ist heute in breiten Bereichen gefragt. Aus Störenfrieden wurden Mitwirkende», sagt Raimund Rodewald. Ihr politisches Engagement kann die SL auch bei der Naturpärke-Verordnung, den Landschaftsqualitätsbeiträgen und der Ratifizierung der Europäischen Landschaftskonvention einbringen. «Raimund Rodewald ist der politische Stratege, er schmiedet die Kompromisse, er organisiert die Seilschaften», fasst Rudolf Muggli zusammen.

Entscheidend ist auch, dass Hans Weiss und Raimund Rodewald für ihre Arbeit bei den Stiftungsratspräsidenten und -präsidentinnen stets Rückhalt fanden. «Sie waren immer für Vorstösse zu gewinnen, die aus der Küche der SL-Geschäftsstelle stammten, auch für unpopuläre Vorstösse», erinnert sich Raimund Rodewald. Rudolf Schatz – Alpinist, Landschaftsschützer, Bankier und FDP-Nationalrat – lotete stets «die Grenzen des Möglichen» aus. Willy Loretan, Oberst im Militär, half mit beim Widerstand gegen die Schiessplätze Gadmental und Krauchthal. Erika Forster gab Rückendeckung für die Landschaftsinitiative. Kurt Fluri unterstützte es, «dort zu intervenieren, wo gesetzeswidrige Eingriffe drohen.»

Bangen um die Steinschleuder
Anfang der 1990er-Jahre geht die Immobilienbranche in den Sinkflug, es folgt die Bankenkrise. Beides ist für die Raumplanung ein schweres Handicap. «Wir mussten die Raumplanung gegen die Wirtschaft verteidigen. Deren These war, dass es sie gar nicht braucht. Es hiess immer: ‹Die Raumplanung ist schuld an der Immobilienkrise.› Hinzu kamen die Motion Zimmerli und schliesslich die RPG-Teilrevision von 1998. Es ging eigentlich gar nichts mehr», erinnert sich Rudolf Muggli. In Zeiten neoliberaler Strömungen macht sich die Stimmung breit, dass der Markt die räumliche Entwicklung besser steuere als die Planung. Ganz im Zeichen der Deregulierung steht denn auch die Absicht, David die Steinschleuder aus der Hand zu nehmen. Im Parlament gibt es verschiedene Versuche, das Verbandsbeschwerderecht abzuschaffen – zuletzt 2008 mit einer Volksabstimmung über die Volksinitiative der FDP. Sie geht krachend unter. «Im Gegensatz zu den anderen Organisationen konnten wir den Draht zur Wirtschaft nutzen und generell die Professionalisierung im Umgang mit dem Verbandsbeschwerderecht manifestieren. Das führte dazu, dass die Wirtschaftsseite sich nicht voll hinter diese Initiative stellte», resümiert Raimund Rodewald. David behielt seine Steinschleuder, die nach wie vor ein wichtiges und klug eingesetztes Instrument der Arbeit der SL ist. Sie hat in den fünfzig Jahren ihres Bestehens 266 Beschwerden eingereicht und in 202 Fällen recht erhalten – das sind mehr als drei Viertel der Entscheide zugunsten der Landschaftsschützer.

Ein Ziel ist erreicht – andere bleiben
Ab 2000 geht es der Wirtschaft besser, und es wird wiederum fleissig gebaut. Die Raumplanung aber bleibt in der Krise. Der Fall Galmiz führt 2004 einer breiten Öffentlichkeit das gravierende Vollzugsdefizit der Raumplanung vor Augen – und er wird ein Steilpass für die Raumplanung. Anlass ist ein Entscheid des Regierungsrates von Freiburg, in der Gemeinde Galmiz einer Fabrik des US-Pharmakonzerns Amgen zu Bauland zu verhelfen. Die dafür nötigen 55 Hektar – mehr als die Fläche der Innenstadt von Bern – lagen nach dem kantonalen Richtplan, der wenige Monate zuvor vom Bundesrat genehmigt worden war, isoliert mitten in der Landwirtschaftszone. Ein Standortnachweis, wie er von Gesetzes wegen für ein solches Vorhaben zwingend ist, fehlte. Wesentliche Grundsätze des RPG waren verletzt worden. Hans Weiss erinnert sich: «Alt Bundesrichter Kuttler rief mich an und sagte: ‹Wenn man da nichts macht, dann sind 25 Jahre Rechtspflege in der Raumplanung Makulatur.› Auf meine Veranlassung hin sagte alt Bundesrat Rudolf Friedrich am Radio im ‹Echo der Zeit›: ‹Wenn wir das durchgehen lassen, dann können wir mit der Raumplanung aufhören.›.» Weiss, inzwischen beim FLS pensioniert, organisiert als Bürgerprotest das Aktionskomitee ‹Galmiz – Ja zur Raumplanung in der Schweiz›. Innerhalb kürzester Zeit findet das Anliegen in der Bevölkerung und in der Fachwelt breite Unterstützung. Galmiz wird zum Mahnmal für eine Fehlentwicklung und führt zur Forderung, dass die in der Bundesverfassung verankerten Ziele der Raumplanung endlich eingehalten werden: haushälterische Nutzung des Bodens und geordnete Besiedelung des Landes.

Anfang 2005 klagt die SL die Regierung des Kantons Freiburg mit einer aufsichtsrechtlichen Beschwerde beim Bundesrat ein. 2006 lanciert Raimund Rodewald eine Volksinitiative, deren Inhalte er mit einer kleinen Gruppe bei regelmässigen Treffen diskutiert. Gemeinsam mit 15 weiteren Natur- und Umweltverbänden reicht die SL 2008 die ‹Landschaftsinitiative› ein. Sie fordert die Siedlungsentwicklung nach innen, die Begrenzung des Bauens im Nichtbaugebiet und ein zwanzigjähriges Bauzonenmoratorium. Das neue Miteinander der Verbände und die gute Vernetzung der SL zu Staatsrechtsprofessoren bewähren sich. «Noch 2007 war die Stimmung in der Raumplanung depressiv. Mit der Landschaftsinitiative gingen wir in die Offensive über», erinnert sich Rudolf Muggli. Die Landschaftsinitiative baut erfolgreich politischen Druck auf und führt in der Folge zu einem indirekten Gegenvorschlag, an dem auch die SL mitwirkt. «Das neue Raumplanungsgesetz von 2012 ist sehr stark von uns geprägt, nicht nur die Landschaftsinitiative, die von uns ausgegangen ist. Das Gesetz beinhaltet massgebende Sätze, die wir geschrieben haben», hält Raimund Rodewald fest. Das Komitee zieht die Landschaftsinitiative schliesslich zugunsten des Gegenvorschlags zurück – das Ziel ist erreicht. 2012 wird das revidierte RPG in der Volksabstimmung mit grosser Zustimmung angenommen. Die bauliche Entwicklung der Schweiz erfolgt nun mit Verdichtung nach innen, nicht mit immer neuen Einzonungen der Landschaft zu Baugrund.

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