Keine Baulandmobilisierung im Thurgau.

Thurgau will keine Lenkungsabgabe

Im Thurgauer Kantonsparlament lehnte eine «unheilige Allianz» von SP und SVP das neue Baugesetz ab. Es wollte den Gemeinden eine Lenkungsabgabe als Instrument gegen die Baulandhortung in die Hand geben.

Die Thurgauer Regierung schlug dem Parlament zuerst vor, im neuen Baugesetz ein Kaufrecht durch die Gemeinden oder eine Lenkungsabgabe festzuschreiben, wenn eingezontes Bauland während mehr als acht Jahre brach liegt. Schon in der Beratung zeichnete sich eine deutliche Opposition ab – aus unterschiedlichen Gründen. Die SP verlangte ein eigentliches Kaufrecht durch die Gemeinden – ein Instrument, das die vorberatende Kommission bereits aus dem Gesetzesentwurf gestrichen hatte und nur eine Lenkungsabgabe wollte. Der SVP wiederum ging jedes Instrument zu weit, auch die abgeschwächte Form. Es gebe keinen Grund, Private unter Druck zu setzen, so die Rechte. Vorgeschlagen war eine Lenkungsabgabe die nach spätestens acht Jahren greifen sollte. Fürs erste Jahr war ein Prozent, danach zwei und ab dem fünften Jahr drei Prozent des Steuerwerts eines Grundstücks als Abgabe vorgeschlagen. – Am Schluss scheiterte das Gesetz aber deutlich.

Vorerst werde es keine neue Vorlage geben, kommentierte Regierungsrätin und Baudirektorin Carmen Haag. Weil das Baugesetz Bundesrecht umsetzen wollte, könne es durchaus sein, dass in einem Streitfall das Bundesgericht den Kanton zu einem neuen Erlass zwingen könnte. Man müsse nämlich davon ausgehen, dass das bisherige Thurgauer Baugesetz der aktuellen Rechtssprechung nicht genüge.

 

 

 

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