Einfamilienhausquartier am östlichen Rosenberg in St. Gallen. Fotos: Google Earth

St.Gallen lässt weniger verdichten

Ein Vorstoss im St.Galler Stadtparlament verlangte, die frühere Einfamilienhauszone wieder einzuführen. Jetzt entschied man sich aus rechtlichen Gründen für einen anderen Weg: Einzelne Einfamilienhausgebiete werden unterschiedlich geschützt.

Als das St.Galler Stadtparlament vor knapp zehn Jahren die Bauordnung revidierte, machte es einen mutigen Schritt in Richtung Verdichtung. Die frühere Zone für Einfamilienhäuser wurde aufgehoben, damit in den sehr locker bebauten Quartieren in Zukunft auch kleinere Mehrfamilienhäuser erstellt werden können. Doch kaum wurden die ersten Projekte bekannt, gab es einen Aufschrei. Die Nachbarn erschraken ob der grösseren Volumen. Ein Vorstoss verlangte, die frühere Einfamilienhauszone wieder einzuführen. Jetzt entschied sich das Stadtparlament aber aus rechtlichen Gründen für einen anderen Weg. Einzelne Einfamilienhausgebiete werden unterschiedlich geschützt. In einigen sind grössere Volumen nicht erlaubt, in anderen Gebieten aber ist eine Verdichtung weiterhin möglich.

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