Schutz vor E-Bikes

Der Bund will die Bestimmungen für Mofas und E-Bikes neu regeln – jetzt wehren sich Fussgänger gegen neue Gefahren auf den gemischten Geh- und Radwegen.

Wer schon einmal auf dem Trottoir von einem E-Bike überholt wurde, weiss wie schnell die Dinger unterwegs sind. Glücklich, wer dabei mit dem Schrecken davon kommt. Denn nun will der Bund die Bestimmungen für Mofas und E-Bikes neu regeln – jetzt wehren sich Fussgänger gegen neue Gefahren auf den gemischten Geh- und Radwegen. Der Fachverband Fussverkehr Schweiz befürchtet, dass durch diese Änderungen noch mehr Motorfahrzeuge auf Gehflächen verkehren. Der Vorschlag des Bundes sieht vor, das Fahrverbot für Elektro-Mofas mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h aufzuheben.

Fussverkehr Schweiz macht nun auf folgende Probleme aufmerksam: «Da nicht für alle Mofas die gleichen Regeln gelten, wird vielen MotorfahradfahrerInnen nicht immer klar sein, welche Regel für ihr Fahrzeug gilt.» Zudem seien die verschiedenen Mofa-Kategorien kaum zu unterscheiden, was die Kontrolle verunmöglicht. Die Regel, dass Mofas mit ausgeschaltetem Motor durch ein Mofa-Fahrverbot fahren dürfen, stammt aus der Zeit als Mofas hauptsächlich mit einem Verbrennungsmotor betrieben wurden. Heute gibt es vermehrt Mofas mit Elektromotor. Ob der Motor ausgeschaltet ist, lässt sich bei Elektromotoren kaum kontrollieren. Fussverkehr Schweiz fordert deshalb, dass das Mofa- Fahrverbot genauso absolut gilt, wie ein Fahrverbot für Motorräder, Velos oder Autos.
Weiter will der Bundes Elektro-Motorräder mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h als Mofa zulassen. Zudem sollen sich die Mofas nicht an die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten müssen. Normalerweise werden Fahrzeuge, die 45 km/h fahren, als Roller zugelassen und dürfen nicht auf Velowegen, sowie gemeinsamen Fuss- und Radwegen fahren. Mit der Zulassung als Mofas müssen diese Fahrzeuge Radwege, sowie Fuss und Radwege benutzen. Diese Wege wurden nicht für diese Geschwindigkeiten geplant, was Unfälle wahrscheinlicher werden lässt und die Folgen schwerer. Aus diesem Grund fordert «Fussverkehr Schweiz», dass die Tretunterstützung auf 30 km/h beschränkt wird und dass eine Höchstgeschwindigkeit von 15 km/h für Motorfahrzeuge auf gemeinsamen Fuss- und Radwegen eingeführt wird. Weitere Auskünfte finden Sie hier.

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