Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Zürich muss die Gartenstadtsiedlung im Friesenberg unter Schutz stellen.

Schutz für Friesenbergsiedlung

Das Verwaltungsgericht hat entschieden: Zürich muss die Gartenstadtsiedlung im Friesenberg unter Schutz stellen.

Die ersten beiden Bauetappen der Stadtzürcher Friesenbergsiedlung seien hochgradig schutzwürdig und ein Abbruch klar unverhältnismässig, urteilt das Verwaltungsgericht. Der Stadtrat muss die Siedlung von Architekt Fritz Reiber unter Schutz stellen. Damit korrigiert er zwei vorangehende Entscheide. Die Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) hatte ihre älteste Siedlung abbrechen wollen, um Platz für dichtere Bauten zu schaffen. Der Stadtrat hatte sich daher im Dezember 2016 entschieden, die beiden Gründeretappen nicht unter Schutz zu stellen und entliess die inventarisierten Aussenräume aus dem kommunalen Inventar der schutzwürdigen Gärten und Anlagen. Das Baurekursgericht hatte diesen Entscheid gestützt, eine notwendige Sanierung würde die Mieten voraussichtlich markant erhöhen. Das Verwaltungsgericht hat nun die Inventarentlassung der Stadt und das Urteil des Baurekursgerichts aufgehoben. Das öffentliche Interesse am Erhalt der Friesenbergsiedlung sei höher zu gewichten.

Für den Zürcher Heimatschutz sind die klaren Vorgaben des Verwaltungsgerichts auch für zukünftige Fälle richtungsweisend. In der Mitteilung schreibt der Verein: «Selbst erhebliche private Interessen des Grundeigentümers am Rückbau dürfen nicht zum Abbruch von hochrangigen Schutzobjekten führen. Das gelte auch dann, wenn eine Verdichtung eine erhebliche Wertsteigerung eines Grundstücks verursacht.»

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Kommentare

Andreas Konrad 06.02.2019 22:19
Ein wegweisender Entscheid , die den Stadtrat zukünftig hoffentlich vor allzu schnellem Abbruchfieber bewahrt .
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