Mobilität ist ein Menschenrecht. Eher verzichten wir auf den Sexual- als auf den Bewegungstrieb. Doch bezahlen wollen wir nicht. Das muss verändert werden.
Die erste Stufe der Mobilität ist dem Menschen angeboren, er kommt als künftiger Fussgänger zur Welt. Doch der ist höchstens mitgemeint, wenn man heute von Mobilität redet. Er ist vernachlässigbar. Er findet unauffällig seinen Weg. Nur der Fussgängerstreifen und die Unterführung machen auf ihn aufmerksam. Erst, wenn er anderen Verkehr kreuzt, wird er zu einem Faktor in der Mobilitätsrechnung. Pauvre type! Die zweite Stufe erklimmen jene, die mit einem mechanischen Gerät, aber eigener Muskelkraft vorankommen. Der Volksmund nennt sie Velofahrer, aber man muss auch diejenigen, die mit dem Trottinett unterwegs sind, dazuzählen, ebenso die Rollschuhfahrer und Rollbrettlimenschen – all jene, die eine Bewegungshilfe benutzen, die sie mit eigener Kraft antreiben. Les sportifs. Die dritte Stufe erreichen alle, die mit einem öffentlichen Verkehrsmittel unterwegs sind. Sie wenden keine körperliche Energie zur eigenen Beförderung auf. Für sie gibt es in der Schweiz ein perfekt ausgebautes, kollektives, ...
Nie mehr leiden, immer unterwegs
Mobilität ist ein Menschenrecht. Eher verzichten wir auf den Sexual- als auf den Bewegungstrieb. Doch bezahlen wollen wir nicht. Das muss verändert werden.
Benedikt Loderer 18.11.2013 14:28