Einige der Eckwohnungen im Zentrum Friesenberg der FGZ in Zürich können erst bewilligt werden, wenn auf der Strasse davor Tempo 30 gilt. Fotos: Annett Landsmann

Lärmschutz: Bundesgericht stützt Tempo 30

Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen Tempo-30-Strecken in Zürich abgewiesen. Die übermässige Lärmbelastung rechtfertige eine Geschwindigkeitsreduktion, urteilen die Richter.




Das Bundesgericht hat Beschwerden gegen zahlreiche Tempo-30-Strecken in Zürich abgewiesen, wie die Stadt mitteilt. 2013 entschied die Stadt, die Höchstgeschwindigkeit auf diversen kommunalen Strassen auf 30 kmh zu begrenzen, um den Lärmschutz der Anwohner zu gewährleisten. Der Touring Club der Schweiz, der Automobil Club der Schweiz und einige Privatpersonen legten dagegen Einspruch ein. In seinem Urteil vom 20. März wies das Bundesgericht diesen vollumfänglich ab. Die übermässige Lärmbelastung rechtfertige eine Geschwindigkeitsreduktion, urteilen die Richter. Dabei spiele die Gesamtzahl der Anordnungen oder deren Anteil am kommunalen oder kantonalen Strassennetz keine Rolle. Das Bundesgericht hält weiter fest, dass Tempo-30 weder die Leistungsfähigkeit der Strassen minimiert noch unerwünschten Ausweichverkehr erzeugt. «Der Stadtrat nimmt das Bundesgerichtsurteil mit Befriedigung zur Kenntnis», heisst es in der Medienmitteilung der Stadt. Sie will die Tempomassnahmen nun zeitnah umsetzen. Damit entschärft sich die verfahrene Lärmschutzsituation für Anwohner – und für Architekten.
 

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