Stefan Fahrländer, Alwin Suter, Martin Arnold, Marco Koletsis und Rahel Marti am Städtebaustammtisch Fotos: Hochparterre

Gerupftes Huhn

Gestern war der Mehrwertausgleich Thema im Städtebaustammtisch. Hochparterre brachte Fachleute und Politiker zusammen. Man war sich einig: Im Kanton Zürich muss die Gesetzesvorlage noch besser werden.

Ausgleich oder Abgabe? Nur am Anfang der Diskussion liess sich noch die ideologische Frontlinie erkennen: Auf der einen Seite der bürgerliche Gemeindepräsident Oberriedens Martin Arnold, der den Mehrwertausgleich grundsätzlich in Frage stellt, weil er zur einer Vergemeinschaftlichung des Bodens führe — so sein einleitendes Statement zu seiner persönlichen Psychohygiene. Denn als Vertreter des Gemeindepräsidentenverbands setzt er sich sonst für ein Gesetz ein, das über den Vorschlag der Regierung hinausgeht und das mehr Geld den Gemeinden einbringen soll. Auf der anderen Seite der Front stand die Linke, die es nur als gerecht empfindet, dass jemand vom Gewinn etwas abgeben muss, für den er nichts getan hat. Es ist der Staat der ein-, um- und aufzont, also soll er sich vom Gewinn auch etwas holen. Oder anders ausgedrückt: ein Mehrwertausgleich von 20 Prozent gibt immer noch einen privaten Gewinn von 80 Prozent.

Dass der erste Grabenkampf schnell gefochten war, verdankte das Publikum erstens dem Raumplaner und Juristen Hansruedi Diggelmann, der in seinem Input-Vortrag die aktuelle Gesetzesvorlage so vorstellte, dass er mehr Fragen aufwarf als er beantwortete. Der Teufel steckt im Detail und Gutgemeintes kann auch das Gegenteil bewirken. Zweitens kann der Kanton nicht wählen, er muss den Mehrwertausgleich einführen. Das Raumplanungsgesetz hat den Kantonen eine fünfjährige Frist gewährt. Zürich wird es als vermutlich einziger Kanton bis am 30. April 2019 nicht schaffen. War es Taktik oder Desinteresse der Regierung? Jedenfalls würde Zürich dann nicht mehr einzonen dürfen, was aber das Podium gelassen nahm: kaum ein Grundstück kommt im Kanton heute neu in die Bauzone. Der Rauch des ersten Gefechts lichtete sich also schnell, aber einfacher zu erklären, war der Mechanismus der Gesetzesvorlage deswegen nicht.

Die Fronten verschwammen plötzlich. Da der Raum- und Ortsplaner Alwin Suter, der statt der Freigrenze von 30 000 Franken lieber eine Prozentgrenze der Ausnützung ins Gesetz schreiben will. Hier der Raumentwickler Stefan Fahrländer, der auch schon Mehrwerte berechnet hat, aber in städtebaulichen Verträgen zur Grosszügigket von Investoren und öffentlicher Hand aufrief. Die Zukunft sei nicht exakt berechenbar. Oder Rechtsanwalt Marco Koletsis, der zeigte, dass es durchaus möglich sei den Zeitpunkt der Bemessung und der Fälligkeit der Mehrwertabgabe bei Um- und Aufzonungen flexibel festzusetzen. Und auch Gemeindepräsident Arnold will ein neues Gesetz, damit Investoren klare Regeln bekommen, gleichzeitig warnt er aber vor dem Verlust der Grundstücksgewinnsteuer, die abzugsfähig werden könnte.

Hochparterres stellvertretende Chefredaktorin leitete die Diskussion

Die Diskussion leitete Rahel Marti, Hochparterres stellvertretende Chefredaktorin. Es zeigte sich, wie die Bedürfnisse im Kanton verschieden sind. Die Zentrumsgemeinden haben es eher mit grossen Aufzonungen zu tun. Die Erbengemeinschaft hat andere Probleme als der professionelle Investor. Podium und Publikum war sich darum einig, das Gesetz muss noch besser werden. Dafür soll auch die eingereichte kantonale Initiative für einen gemeindefreundlichen Mehrwertausgleich sorgen, die geschickt Druck auf das Parlament ausübt.

Am Ende war man sich doch einig

Es wurde viel über Politik, Gesetz und Geld geredet. Vielleicht hätte man die Qualität nicht vergessen sollen. Wie wäre sie raumplanerisch sicherszustellen? Aber der Abend war schon genug beladen. Am Ende war man als Linker auch nicht mehr sicher, ob man einen Mehrwertausgleich tatsächlich will. Soll doch der Kanton die Einzonungen minimal regeln! Darauf kommt es eh nicht an. Dafür sollen die Zentrumsgemeinden weiterhin ihre städtebaulichen Verträge bei Um- und Aufzonungen mit den Investoren abschliessen können, wo sie mehr als nur 20 Prozent herausholen können. Auch die Investoren sind glücklicher, wenn ihre «Abgabe» in Form von Infrastruktur direkt ihrem Grundstück zu gute kommt als wenn sie in einem kantonalen Topf verschwindet. Darum: wenn ein Gesetz, dann ein gutes! Der Mehrwertausgleich wird im Kanton Zürich noch zu reden geben. Im Moment liegt die Vorlage in der Kommission des Kantonsrats.

Aktualisiert am 8.11.2018

Mit freundlicher Unterstützung von Emch Aufzüge und Mieterinnen- und Mieterverband Zürich

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