Die Überbauung des Viererfelds: Nötig oder nicht? Fotos: Rolf Siegenthaler

Gegenwind auf dem Viererfeld

Gegen die Einzonung des Viererfelds in Bern wurden happige Einsprachen eingereicht. Auch zwei andere Planungen der Stadt Bern sorgen für Diskussionen.


Die Stadt Bern will das Viererfeld – eines der letzten grossen Grundstücke innerhalb der Stadtgrenzen –  einzonen und zur Hälfte bebauen. Bis Anfang Juli 2015 lief die Frist für Einsprachen gegen die Einzonung. Eingegangen sind eine Sammeleinsprache mit über 100 Unterschriften sowie  – erwartungsgemäss – eine detailliert begründete Einsprache des Vereins Viererfeld Nature 2.0. Dieser lehnt die Einzonung scharf ab. Unter anderem stellt der Verein eine raumplanungsrechtliche Grundsatzfrage. Kann die Einzonung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt rechtens sein? Laut Raumplanungsgesetz RPG sind im Kanton Bern zurzeit Einzonungen verboten und keine Ausnahmen möglich, bis der kantonale Richtplan an das verschärfte Raumplanungsgesetz angepasst und vom Bund genehmigt ist. Die Raumplanungsverordnung RPV dagegen erlaubt Ausnahmen, wenn das Vorhaben wichtig und dringlich sei. Der Verein argumentiert, die RPV verletze das höhere RPG und will darauf eine Antwort, notfalls vom Gericht.

Kaum günstiger Wohnraum
Die Bebauung des Viererfelds sei nicht dringend, argumentiert der Verein weiter, da die Stadt für ihr nach wie vor moderates Wachstum genügend Wohnprojekte habe und etwa in Ausserholligen Wohnungen für 10’000 Menschen ohne Einzonung entstehen könnten. Zudem kritisiert der Verein, der Kanton rechne bei der Richtplanrevision mit einem unwahrscheinlich hohen Szenario zum Bevölkerungswachstum. Das tun auch andere Kantonen, wie eine Recherche im kommenden Hochparterre 8/2015 zeigen wird. Weiter kritisiert Viererfeld Nature 2.0, das Einzonen und Planen auf dem Viererfeld könnte die Stadt Bern gegen 100 Millionen Franken kosten, womit kaum günstiger Wohnraum möglich sei. Stattdessen solle die Stadt die Energiewende umsetzen, indem Altbauten saniert und Verdichtungsreserven ausgebaut würden – statt Fruchtfolgefläche auf dem Viererfeld zu vernichten. Dies könnte mit der anstehenden Kulturlandinitaitve ohnehin schwierig werden – weshalb die Stadt die Einzonung rasch voranbringen möchte.

Glaubt man an die innere Verdichtung
Im ausführlichen Bericht des Journal B nimmt Stadtplaner Mark Werren Stellung zu den Argumenten. Das Viererfeld sei sowohl im kantonalen wie auch im regionalen Richtplan für eine Überbauung seit längerem vorgesehen. Die Genehmigung des neuen kantonalen Richtplans habe man deshalb nicht abwarten wollen, «weil der Bedarf nach Wohnraum immer dringlicher» werde. Schliesslich fragt er: «Glaubt man an die weitere innere Verdichtung und ist jedermann bereit, zukünftig mit weniger Wohnraum (und höherer Belegungsdichte) zu leben? Und nach der Mobilisierung der letzten Reserven in den nächsten Jahren ohne Perspektive auf eine zeitnahe Einzonung und Realisierung im Viererfeld oder sonstwo mit einer immer prekäreren Wohnungsknappheit und teureren Miet- und Immobilienpreisen zu rechnen?» Bern stimmt voraussichtlich am 28.2.16 über die Einzonung ab.

Weitere Knörze
Auch die Planung auf dem Wifag-Areal sorgt für Diskussionen: Die Stadt will das Areal im vereinfachten Verfahren einzonen, wodurch die Initiative für günstigen Wohnraum umgangen werden könnte. Das kommentieren Stadträte kritisch, wie die Berner Zeitung berichtet. Schliesslich steht die Planung auf dem Gaswerk-Areal weiter in der Kritik. So berichtete ebenfalls die Berner Zeitung, dass die Verträge mit Losinger Marazzi der Stadt weniger Spielraum als angekündigt liessen; das Bauunternehmen habe die Zügel in der Hand. Losinger Marazzi hat das Vorgehen inzwischen verteidigt.

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