Der Fussgängerstreifen Bachthalen darf nicht verschwinden

Fussgängerstreifen muss bleiben

Der Fussgängerstreifen beim Kreisel Bachthalen in Windisch bleibt. Fussverkehr Schweiz hat sich erfolgreich gegen seine Aufhebung gewehrt.

Der Fussgängerstreifen Bachthalen liegt auf der direkten Verbindung zwischen dem Bahnhof Brugg und der psychiatrischen Klinik Königsfelden und zwischen dem Campus der Fachhochschule Brugg-Windisch und den von den Studierenden benutzten Sportanlagen. Zudem verbindet er die Siedlungsgebiete von Windisch mit dem Erholungsraum entlang der Aare. Der Fussgängerstreifen hat daher eine hohe Bedeutung und wird stündlich von mehreren hundert Fussgängerinnen und Fussgängern benutzt. Der Kanton hatte argumentiert, dass die hohen Frequenzen des Fussverkehrs verantwortlich seien, für den Rückstau des motorisierten Verkehrs vor dem Kreisel. Daher müsse der Streifen beseitigt und das Tor zur Klinik geschlossen werden. Der Umweg über die Alternativroute sei zumutbar.

Verkehrsplan muss gelten

Das Verwaltungsgericht hat diese Argumentation zerpflückt. In den Zielsetzungen des kommunalen Gesamtplans Verkehr KGV der Gemeinden Brugg und Windisch ist die Förderung des Fussverkehrs und die Verdichtung des Fusswegnetzes explizit als Zielsetzung enthalten. Der Kanton hat diese genehmigt. Die Schaffung von Netzlücken durch Entfernung von Fussgängerstreifen und der Schliessung des Tores widerspreche diesen Zielsetzungen. Zudem sei nicht nachgewiesen, dass die Stausituation des motorisierten Verkehrs in einem Zusammenhang stehe mit dem Fussgängersteifen. 

Fussverkehr gestärkt

Fussverkehr Schweiz hat vom Verwaltungsgericht des Kantons Aargau vollumfänglich Recht erhalten. Damit wird gerichtlich bestätigt, dass Fussgängerstreifen, welche Teil eines Fusswegnetzes gemäss dem Bundesgesetz über die Fuss- und Wanderwege (FWG) sind, nicht ersatzlos aufgehoben werden dürfen. 
Thomas Hardegger, Präsident von Fussverkehr Schweiz nimmt das erfreut zur Kenntnis: «Der Kanton kann nicht etwas genehmigen und einige Monate später das Gegenteil umsetzen. Das Verwaltungsgericht hat den Behörden klar gemacht, dass in einem Fusswegnetzplan festgelegte Fusswege und Fussgängerstreifen nicht ersatzlos aufgehoben werden können».
 

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