Friesenbergsiedlung: Stadt zieht Urteil weiter
Die Stadtzürcher Friesenbergsiedlung sei hochgradig schutzwürdig – urteilte das Verwaltungsgericht im Februar. Nun geht das Rechtsverfahren in die nächste Runde.
Das Verwaltungsgericht hatte im Februar den Rekurs des Heimatschutzes gutgeheissen. Das öffentliche Interesse am Erhalt der Friesenbergsiedlung sei höher zu gewichten als der Bau zusätzlicher gemeinnütziger Wohnungen, argumentierte das Gericht. Somit hätte die Stadt die erste und zweite Etappe der Familienheim-Genossenschaft Zürich (FGZ) unter Schutz stellen müssen. Zuvor hatte sich der Stadtrat 2016 gegen eine Unterschutzstellung dieser beiden Etappen ausgesprochen. Nun geht das Rechtsverfahren in die nächste Runde. Die Stadt zieht das Urteil ans Bundesgericht weiter. Als Hauptbetroffene wird die FGZ laut einer Mitteilung ebenfalls Beschwerde beim Bundesgericht erheben. Für die Genossenschaft ist klar: «Eine denkmalgerechte Sanierung der beiden Siedlungen ist sehr kostspielig und führt in jedem Fall zu hohen Mieten».