Endspurt beim Mehrwertausgleich

Das Mehrwertausgleichsgesetz gab in Zürich lange zu reden. Nun geht es aber schnell voran, bereits ab 2021 soll es in Kraft treten. Zurzeit ist die BZO-Teilrevision öffentlich aufgelegt.

Das Mehrwertausgleichsgesetz gab in Zürich lange zu reden – so lange, dass der Kanton eine gesetzliche Frist verpasste. Woraufhin der Bund einen Einzonungsstopp verhängte (Hochparterre berichtete). Der Mehrwertausgleich soll für eine faire Aufteilung des planerischen Mehrwerts zwischen Privaten und Öffentlichkeit sorgen. Denn wo verdichtet wird und die Bevölkerung wächst, steigen die Grundstückswerte. Für die Gemeinden fallen aber Kosten für Infrastrukturen wie Parks, Verkehrsangebote oder Schulen an.

Die Parteien fanden schliesslich einen Kompromiss, dem der Kantonsrat erst im Oktober 2019 zustimmte und damit die notwendige gesetzliche Grundlage schuf. Der Abgabesatz liegt dabei bei 40 Prozent des Mehrwerts (kantonal festgelegte Obergrenze), die Freifläche bei 1200 m² (kantonal festgelegte Untergrenze). Die Stadt Zürich möchte die Rechtsgrundlage für eine Abgabe auf kommunaler Ebene «möglichst schnell» umsetzen, heisst es am Mittwoch in einer Mitteilung: «Das kantonale Mehrwertausgleichsgesetz und die dazugehörige kantonale Verordnung sollen voraussichtlich auf den 1. Januar 2021 in Kraft treten.» Die Teilrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO), die dazu notwendig ist, ist nun öffentlich aufgelegt.

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