Die Antwort der Bundespräsidentin Doris Leuthard.

Doris Leuthard antwortet

In der Vernehmlassung zur zweiten Runde der Revision der Raumplanung hat auch Hochparterre eine Stellungnahme eingereicht – bereits hat Bundespräsidentin Doris Leuthard kurz persönlich geantwortet: «Ich begrüsse es, dass sich auch die Bereiche Architektur und Design mit diesem Thema befassen.» Zudem gibt es einen ersten Leserbrief. Hier versammeln wir all Ihre Reaktionen.


In der Vernehmlassung zur zweiten Runde der Revision der Raumplanung eine Stellungnahme eingereicht. Bereits hat Bundespräsidentin Doris Leuthard kurz persönlich geantwortet. Zudem gibt es einen ersten Leserbrief. Hier versammeln wir all Ihre Reaktionen.

Antworten auf Hochparterres Stellungnahme


Die Antwort von Bundespräsidentin Doris Leuthard:

Bern, den 25. September 2017

Sehr geehrter Herr Gantenbein,

Vielen Dank für Ihren Brief vom 22. August 2017 und für die Zustellung des Artikels «Bauzone, Bauern, Untergrund», in dem Sie sich mit der zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes auseinandersetzen. Ich begrüsse es, dass sich auch die Bereiche Architektur und Design mit diesem Thema befassen und Sie entsprechend eine Stellungnahme zur Teilrevision eingereicht haben. Diese werden wir bei den weiteren Arbeiten an der Gesetzesvorlage gerne mitberücksichtigen.

Freundliche Grüsse und Danke für die Unterstützung,

Doris Leuthard, Bundespräsidentin


Fred Baumgartner aus Bern schreibt:

Sehr geehrter Herr Gantenbein, sehr geehrte Frau Marti, sehr geehrte Damen und Herren vom Hochparterre

Mit grossem Interesse und dann mit sehr grosser Freude habe ich Ihre Vernehmlassung zur zweiten Runde der Revision des RPG gelesen. Sie haben eine für Vernehmlassungsverfahren des Bundes ungewohnte Tonlage gewählt, vor allem aber ist es Ihnen gelungen – unausgesprochen mit den Kriterien der Nachhaltigkeit – die neuen und angepassten Regelungen zum Bauen ausserhalb der Bauzone kritisch zu hinterfragen.
 

Dem Druck auf eine «Liberalisierung», «Föderalisierung» und «Vereinfachung» beim Bauen ausserhalb der Bauzone ist in den letzten Jahren im Verordnungsrecht und im Vollzug mit einer Ausnahmeregelungsdichte begegnet worden, die das ursprüngliche Konzept der Bauzone – Nichtbauzone immer mehr verwässert hat. Die Einsicht, dass die schleichende Zersiedelung nicht nur unsere Landschaft banalisiert, unser  touristisches Kapital vernichtet und uns hohe Infrastrukturkosten aufbürdet, will wider alle wirtschaftlichen Argumente offensichtlich keinen Eingang in die sonst so ökonomisierte Denkweise der Schweizer finden. Was wäre aus der Tempo-Begrenzung auf 50 km innerorts und 120 km auf der Autobahn geworden, wenn, wie in der Raumplanung inzwischen internalisiert, alle möglichen Begründungen hätten herhalten müssen, dazu allerlei Ausnahmen, Erleichterungen und Flexibilitäten zu schaffen?

Es gehört meiner Meinung nach auch zur krischen Reflektion eines inzwischen pensionierten Mitarbeiters des ARE wie mir, bei jeder Kritik immer wieder auch nach dem eigenen Beitrag – passiv oder aktiv – an der problemtischen Entwicklung zu fragen. Dabei bleibt natürlich vieles hypothetisch. Ihre konsistente Argumentation in der Vernehmlassung zum aktuellen Revisionspaket hätte zu meiner Zeit im ARE sicher mancher Diskussion einen anderen Drall geben können – aber auch das ist leider nur hypothetisch.

Übrigens: Es gehört zur Ironie der Raumplanung Schweiz, dass sich bei der Begrenzung des Zweitwohnungsbaus die Geschichte zu wiederholen droht. Der Kreativität bei der Forderung von Ausnahmen scheinen fast keine Grenzen gesetzt. Stoff somit genug auch hier für nächste RPG-Revisionen.

Fred Baumgartner, Bern

Gabriela-Maria Bara schrieb uns am 27. September um 13:22 auf Facebook:

ich fände es schade, die alten kulturbauten (wallis) verrotten zu lassen, daher bin ich für die sanfte renovation der bestehenden bausubstanzen, jedoch ohne gartenzäune und rasenplätze, sondern in die natur und das terrain eingebettet, wie eh und je.


Housi Knecht schrieb uns am 27. September um 13:54 auf Facebook:

die Hüsli-Schwyz wird auf das Nichtbau-Gebiet ausgedehnt. Bauern erhalten zuerst ein Standesrecht mit Nichtbau-Land, das nur für sie und günstig erworben werden kann. Jetzt wird das Spiel umgedreht und aus nicht rentierenden Ställen sollen Wohnbauten ausserhalb der gewachsenen Siedlungsstrukturen werden. Die bewährten Grundsätze der Raumplanung werden hier unbedacht über den Haufen geworfen.


Katharina Holderegger schrieb uns am 27. September um 14:45 auf Facebook

Weshalb macht man dann überhaupt noch Bauzonen? Wer sind diese Leute, die im Ständerat für ein Unterlaufen von diesen sind? Wie viele von ihnen sind oder haben Baulöwen und sonstige Leute, die im Immobiliengeschäft viel Geld verdienen, im Rücken? Es is...Mehr anzeigen


Elisabeth Hasler-Stoffel schrieb uns am 27. September um 16:11 auf Facebook

In den Gemeinden sollte prioritär das Bewusstsein und der Wille wachsen, die Wohnbauten in den Dorfkernzonen zu erhalten und nach Möglichkeit auf den heutigen Stand zu bringen. Vielleicht braucht es dazu Anreize und die eine und andere baugesetzliche Erleichterung für Renovationswillige. Nur wenn die Dörfer belebt bleiben, macht es überhaupt Sinn, über die Ökonomiebauten ausserhalb der Bauzonen nachzudenken.

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