Die Gemeinde Walzenhausen an den Hängen über dem Bodensee: 60 Parzellen drohte dort die Auszonung.
Fotos: Walzenhausen.ch
Doch keine Rückzonungen
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden setzte jenen Artikel im Baugesetz ausser Kraft, der entschädigungslose Auszonungen verlangt, wenn Bauland länger als zehn Jahre gehortet wird. Die Vorschrift hätte dieser Tage zum ersten Mal Konsequenzen gehabt.
René Hornung 21.07.2014 14:18
Vor zehn Jahren machte der Appenzell Ausserrhoder Kantonsrat einen mutigen Schritt. Im Artikel 56 des damals revidierten Baugesetzes hiess es: «Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes eingezontes, noch unüberbautes Bauland ist innert zehn Jahren ab Inkrafttreten zu überbauen.» Und weiter: «Werden die vorstehenden Bedingungen nicht eingehalten, so gilt das betreffende Areal ohne Entschädigungsfolgen als ausgezont.» Die Zehnjahresfrist hätte nun ihre ersten Konsequenzen gehabt.Besonders stark betroffen war die Gemeinde Walzenhausen an den Hängen über dem Bodensee. 60 Parzellen drohte dort die Auszonung. Es hagelte Rekurse und aus fast allen Gemeinden trafen bei der Regierung Gesuche um Fristverlängerungen ein. Insgesamt 150 Begehren von Grundeigentümern lagen bei der Regierung.Ende Juni beschloss diese, den betreffenden Artikel des Baugesetzes ausser Kraft zu setzen. Begründet wird dieser Schritt mit einem Widerspruch zum neuen Raumplanungsgesetz des Bundes. Die Gemeinde Schönengrund hatt...
Doch keine Rückzonungen
Der Kanton Appenzell Ausserrhoden setzte jenen Artikel im Baugesetz ausser Kraft, der entschädigungslose Auszonungen verlangt, wenn Bauland länger als zehn Jahre gehortet wird. Die Vorschrift hätte dieser Tage zum ersten Mal Konsequenzen gehabt.
René Hornung 21.07.2014 14:18