Geschlossene Läden und alternde Schindeln in Waldstatt: In vielen Appenzeller Dörfern wird zu wenig investiert. Fotos: Susanne Stauss

Ausserrhoder Baugesetz: Alles nochmals von vorn

Die Revision des Baugesetzes des Kantons Appenzell-Ausserrhoden ist gestoppt. Die umstrittene Abschaffung der Ortsbildschutzzonen ist damit für den Moment vom Tisch.

Die Kantonsregierung Ausserrhoden und das Büro des Kantonsrates haben die umstrittene Revision des kantonalen Baugesetzes schubladisiert. Die neue Bau-Regierungsrätin Marianne Koller, die nach der Verkleinerung der Kantonsregierung von sieben auf fünf Mitglieder im Juni dieses Jahres neben dem Volkswirtschafts- auch noch das Baudepartement leitet, stellte die Weichen neu. Man müsse die Richtplanrevision und die Einführung der Mehrwertabgabe zusammen mit der Baugesetzrevision diskutieren und nicht in drei separate Erlasse aufteilen, wie es bisher geplant war.

Damit ist auch die Diskussion um die Abschaffung der kommunalen Ortsbildschutzzonen vertagt. Der Kantonsrat hatte in einer ersten Lesung im Herbst 2014 entschieden, dass es diese Zonen künftig nicht mehr geben soll, weil sie angeblich die Erneuerung des Bestandes in den Ortszentren behindere. Stattdessen wurde eine Beratungspflicht vorgeschlagen – aber offen gelassen, wer diese Beratung durchführen soll. Das hatte dem Heimatschutz, die SP und einige Gemeindepräsidenten alarmiert, denn eine dorfinterne Beratung sei kein wirksamer Schutz für die historischen Dorfzentren. Auch Hochparterre hatte sich an der Diskussion beteiligt und im April dieses Jahres zu einem Städtebau-Stammtisch ins Zeughaus Teufen eingeladen. Der Ausserrhoder Heimatschutz fordert nach dem Stopp, dass die Baugesetzrevision künftig intensiver von Fachleuten begleitet werden müsse.

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Kommentare

Adrian Schmid 23.09.2015 11:14
Ein erster erfreulicher Schritt und weiter dranbleiben!
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