Die Stiftung Landschaftsschutz sieht das Umweltrecht in Gefahr. Die zuständige Kommission will bei 16 Wasserkraftprojekten das Verbandsbeschwerderecht abschaffen.
Bei der Abstimmung im Juni 2024 war das Verbandsbeschwerderecht integraler Bestandteil des Stromgesetzes. Diese Woche beschloss die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S), das Verbandsbeschwerderecht bei 16 prioritären Wasserkraftvorhaben abzuschaffen. Ein klarer Wortbruch, befindet die Stiftung Landschaftsschutz.
Die Stiftung weist darauf hin, dass das Verbandsbeschwerderecht Umweltverbänden ermöglicht, bei ernsthaften Zweifeln an der Gesetzmässigkeit eines Bauvorhabens eine gerichtliche Überprüfung zu verlangen. Umgekehrt hält das Verbandsbeschwerderecht die Bauherrschaften zu einer sorgfältigen Planung an. Mit dem Beschleunigungserlass könnte das Bundesparlament diese umweltrechtliche Überprüfung streichen. In der Abstimmungsvorlage zum Stromgesetz war das Verbandsbeschwerderecht als umweltrechtliche Garantie explizit vorgesehen. Der Ständerat entscheidet im Juni definitiv über diesen Vorschlag....
Beschwerderecht bei Wasserkraft in Gefahr
Die Stiftung Landschaftsschutz sieht das Umweltrecht in Gefahr. Die zuständige Kommission will bei 16 Wasserkraftprojekten das Verbandsbeschwerderecht abschaffen.
06.05.2025 09:27