Auch Chalanda Marz ist von nun an als lebendige Tradition geschützt. Fotos: zVg

Lebendige Traditionen

Das Bundesamt für Kultur und die kantonalen Kulturstellen haben die «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz» veröffentlicht: Sie verzeichnet vom Betruf bis zum Zibelemärit 167 schützenswerte Traditionen.

Das Bundesamt für Kultur und die kantonalen Kulturstellen haben die «Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz» veröffentlicht: Sie verzeichnet vom zentralschweizer Betruf über den freiburger Alpaufzug Poya bis zum Zibelemärit 167 schützenswerte Traditionen. Die Kantone durften vorschlagen, Fachleute, Vertreter der kantonalen Kulturstellen und der Schweizerischen UNESCO-Kommission stellten die Liste zusammen. Koordiniert von der Hochschule Luzern findet man auf der Liste zu jeder Tradition eine ausführliche Beschreibung sowie Links und Kontakte zu denjenigen, die die Tradition lebendig erhalten. Geordnet sind sie nach den fünf Kategorien darstellende Künste, gesellschaftliche Praktiken, mündliche Ausdrucksweisen, traditionelles Handwerk und Umgang mit der Natur.

Mit dieser Liste kann sich die Schweiz nun bewerben,  ihr kulturelles Erbe auch von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe schützen zu lassen. Und weil Traditionen nur lebendig bleiben, wenn sie auch gelebt und weitergetragen werden, will das Bundesamt für Kultur die Liste bekannt machen. Mehr Fördermittel für Organisationen kulturell tätiger Laien sind schon vorgesehen, ebenso die Möglichkeit, laien- und volkskulturelle Anlässe zu unterstüzten. Geplant ist weiter die Zusammenarbeit mit dem Freilichtmuseum und Kurszentrum Ballenberg sowie mit Schweiz Tourismus zur Frage, wie kulturell nachhaltige Angebote gestalten werden sollen.

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