Viele Baugesetze in den Gemeinden vertrauen einem Adjektiv: «ortsüblich». Einige lassen es einsam stehen, andere illustrieren es mit Vorschriften für Dachneigungen, Fensterformen, Farbtönen und Materialien. «Ich staune aber, wie viel Murks, Ächz und Würg trotz des sanften Wortes gebaut werden kann», schreibt Köbi Gantenbein. Lesen oder hören Sie die ganze Kolumne des Chefredaktors.
Viele Baugesetze in den Gemeinden vertrauen einem Adjektiv: «ortsüblich». Einige lassen es einsam stehen, andere illustrieren es mit Vorschriften für Dachneigungen, Fensterformen, Farbtönen und Materialien. Ich staune aber, wie viel Murks, Ächz und Würg trotz des sanften Wortes gebaut werden kann. Ich wundere mich, wie aprikosen- und zitronenfarbige Verputze unter diesem Wort hindurch schlüpfen können und wie ortsfremde Dachgauben oder vollkommen überspannt betonierte Garagen trotz des Adjektivs in den Ort gewuchtet werden können. Allein die Vorstellung, dass ohne den Paragrafen «ortsüblich» der gestalterische Überdruck vollends explodierte tröstet meine Melancholie. Ab und zu ist das Wort wohl der Retter in Not und kühlt den Übermut von Bauherren und die Designwut von Architekten. Doch hinter dem Trost und Anker «ortsüblich» lauert auch die gleichförmige Langeweile, die Einmittung und das Abwürgen von Um- und Neubauten, die einen Ort ortsunüblich bereichern würden. Es ist Zeit für e...
Ortsüblich und mehr
Viele Baugesetze in den Gemeinden vertrauen einem Adjektiv: «ortsüblich». Einige lassen es einsam stehen, andere illustrieren es mit Vorschriften für Dachneigungen, Fensterformen, Farbtönen und Materialien. «Ich staune aber, wie viel Murks, Ächz und Würg trotz des sanften Wortes gebaut werden kann», schreibt Köbi Gantenbein. Lesen oder hören Sie die ganze Kolumne des Chefredaktors.
Köbi Gantenbein 11.03.2011 17:34