Neulich hat der Schweizer Hauseigentümerverband über «Raumplanung und Bodenrecht» nachgedacht. Ein Satz seines «Positionspapiers» fällt auf. Er heisst: «Der geltende Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet wird vom HEV mitgetragen». «Hoppla – welche Überraschung!», schreibt Köbi Gantenbein. Hören und lesen Sie die ganze Kolumne des Chefredaktors.
Der Schweizer Hauseigentümerverband ist ein wichtiger Mitspieler in Planung und Architektur. Seine Mitglieder versammeln so viel Reichtum wie wenn sich die Bankiers mit den Pharmageneralen treffen. Neulich hat der HEV über «Raumplanung und Bodenrecht» nachgedacht. Ein Satz seines «Positionspapiers» kam mir gestern unter die Augen. Er heisst: «Der geltende Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet wird vom HEV mitgetragen». Hoppla – welche Überraschung! Dieser Grundsatz ist ja einer der wenigen wirksamen Eingriffe des Staates in die dem Hauseigentümer und Konsorten heilige, freie Verfügbarkeit über Boden und Landschaft. Wer weiter liest, sieht diese «Position» denn auch bald wackeln. Bisher bedeutet «Nichtbaugebiet» hier wird nicht gebaut. Bis auf die vielen Ausnahmen. Der Verband fordert, dass das «Nichtbaugebiet» in sechs Zonen von der Schutz-, über die Agrar- bis zur Erholungszone zerlegt wird. Und für die «vielschichtigen Bedürfnisse», werden vielschichtige Bauten nö...
Hauseigentümer und Raumplanung
Neulich hat der Schweizer Hauseigentümerverband über «Raumplanung und Bodenrecht» nachgedacht. Ein Satz seines «Positionspapiers» fällt auf. Er heisst: «Der geltende Grundsatz der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet wird vom HEV mitgetragen». «Hoppla – welche Überraschung!», schreibt Köbi Gantenbein. Hören und lesen Sie die ganze Kolumne des Chefredaktors.
Köbi Gantenbein 08.04.2011 12:00