Hochparterres Chefredaktor Köbi Gantenbein

Die Löcher in der Landschaft

Die Umweltverbände lancieren eine neue Landschaftsinitiative. Warum sie nötig ist.

Am 10. Februar ging die Zersiedelungsinitiative der Jungen Grünen bachab. Hochparterre war im Kampf um die Abstimmung Partei: für die Landschaft, gegen die Zersiedelung. Wir haben aber auch Gegner ums Wort gebeten wie Markus Ritter, den Präsidenten der Bauern. Neben dem Kampf gegen den Freihandel steht der Einsatz gegen eine Politik, die Landschaft schützen will, zuoberst auf dem Programm des Bauernverbands. Dennoch – er und hinter ihm im Chor Politikerinnen und Politiker aller bürgerlichen Parteien haben im Abstimmungskampf getrillert und gezwitschert: Das Bauen ausserhalb der Bauzonen kann nicht so weitergehen wie bisher. Nun können sei den Tatbeweis antreten, denn vier Umweltverbände haben heute eine Initiative lanciert, die genau dies will. Und sie tun dies nebst einer, die die Biodiversität stärken will – die Essenz jeder Landschaft

Die Erfindung der Bauzone

Fast alle sagen, die zentrale und wichtigste Idee für die Landschaft in der Schweiz sei die Trennung des Terrains in zwei Zonen: das Terrain, auf dem gebaut werden soll, und das, auf dem nicht gebaut werden soll. 1969 schrieben die Schweizer deshalb in die Verfassung: «Der Bund legt Grundsätze der Raumplanung fest. Diese obliegt den Kantonen und dient der zweckmässigen und haushälterischen Nutzung des Bodens und der geordneten Besiedlung des Landes.» Weil das Gesetz harzte, befahl der Bundesrat 1972 mit einem dringlichen Bundesbeschluss den Kantonen, «ohne Verzug» die Gebiete zu bezeichnen, wo gebaut werden dürfe und wo nicht. Der Grundsatz, Bauzone von Nichtbauzone zu unterscheiden, trug schliesslich das Gesetz, das mit viel Ächzen 1980 zustande kam. Es schaffte etwas Atem für die Landschaft, es gründete auch zwei Bodenmärkte. In der Nichtbauzone kostet der Quadratmeter Land nun 5 Franken und in der Bauzone 300 Franken. Ein Unterschied, der einige Bauern zu Millionären macht – ohne einen Franken Mehrwertabgabe.

Loch um Loch

Zehntausende Bauten standen aber ausserhalb der neuen Bauzone: Bauernhäuser mit Remisen, Ställen, Scheunen, Bauten fürs Funktionieren des Landes von Strassen über Stauseen bis zu Schiessplätzen und schliesslich Anlagen des Tourismus von Seilbahnen bis zu Golfplätzen. Mit den Adjektiven «zonenkonform, nicht zonenkonform und standortgebunden» versucht das Gesetz, das Bauen ausserhalb der Bauzone zu steuern. ‹Im Prinzip schon, aber nicht für uns› begleitete künftig das Gesetz. Kaum eine Session der Bundesversammlung ist vergangen ohne Vorstoss für eine Ausnahme fürs Bauen ausserhalb der Bauzone. 43 Ausnahmen haben die National- und Ständeräte so seit 1980 eingefügt von der «vollständigen Zweckänderung von Wohnbauten» über die «nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebe» bis zur «Hobby-Tierhaltung» und zur Fischzucht und zur Pferdepension. Waren 1980 drei Vorstösse erfolgreich, so waren es 2011 zehn.


Druck auf RPG 2

Zurzeit geht eine Teilrevision des Raumplanungsgesetzes durch die Kommissionen von National- und Ständerat. Im Sommer oder Herbst dieses Jahres wird Bundesrätin Simonetta Sommaruga die Revision vors Parlament bringen. Dem Wunsch nach einem schlanken Gesetz und der baren Vernunft im Umgang mit der bedrohten Ressource Landschaft ist – wäre – einfach zu entsprechen: Gebaut, verdichtet, gesiedelt und gewirtschaftet wird in der Bauzone – in der Nichtbauzone wird nicht gebaut. Auch hier ‹im Prinzip›, denn selbstverständlich müssen die Bauern ihre Höfe und Landschaften nutzen – aber sie sollen das nicht ausser Rand und Band tun. Schliesslich bezahlen wir für ihr Gedeihen viele Milliarden Franken im Jahr. Doch nicht nur die Bauern wollen, auch die Freizeitwirtschaft will Land mit Geld besetzen. Die Bergkantone Wallis und Graubünden reklamieren gar mit Standesinitiativen, dass die Tausenden nicht mehr gebrauchten Maiensässe zu komfortablen Ferienhäusern werden sollen. Das Bundesgericht hat zwar neulich dem Maiensässausbau einen Riegel geschoben, das wird die Bergpolitiker aber erst recht motivieren, dem nun wackligen Tun mit einem Gesetz zu helfen. Wirksamer Schutz der Landschaft, keine weiteren Löcher in der Zone, wo nicht gebaut werden soll, das ist denn auch die Essenz der Initiative, die heute lanciert worden ist. Sie will, dass dieser Grundsatz in der Bundesverfassung als Artikel 75c aufgeschrieben wird. Die ‹Landschaftsinitiative – gegen die Verbauung unserer Landschaft› ist nötig, damit das Versprechen der Kritiker der Zersiedelungsinitiative greift. Sie sagen ja gerne: «Auch wir sind für einen wirksamen Schutz der Landschaft, die noch nicht überbaut ist.» Damit sie das auch dann sagen, wenn es um die Wurst geht, ist die Initiative nützlich und nötig.

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