Jakob freut sich, wie ernst die Richter den Richtplan nehmen.

Der Grimselsee und die Raumplanung

Das Bundesgericht stoppt den Ausbau des Grimselstausees. Der Kanton hat seine Aufgaben in der Raumplanung nicht gemacht. Ein Lob auf den Richtplan.

Das Bundesgericht gibt der Greina-Stiftung und aqua viva recht. Der Grimselstausee unter dem Finsteraarhorn im Berner Oberland kann vorläufig nicht ausgebaut, seine Mauer nicht um 23 erhöht werden. Das brächte zwar mit gut 240 Gigawattstunden gut 100’000 Haushalten Strom, ersäufte aber eine grossartige alpine Auenlandschaft. Zehn Jahre streiten Die Auseinandersetzung zwischen den Kraftwerken Oberhasli, dem Kanton und den Umweltschützerinnen dauert schon über zehn Jahre. 2012 hat der Grosse Rat des Kantons Bern die Konzession angepasst und so Grünes Licht gegeben. Naturschützer zogen mit dem Beschluss vor Verwaltungsgericht. Das Resultat: Rotes Licht. Das Bundesgericht wiederum gab dem Kraftwerk recht und im zweiten Anlauf scheiterten dessen Gegner. Also wieder Grünes Licht. Die Umweltschützer sind zäh – hinter der Greina-Stiftung steckt unter anderem der kampferprobte Jurist Gallus Cadonau. In der nächsten Beschwerde hat das oberste Gericht die Lampe nun wieder auf Rot gedreht und den Einsprachen recht gegeben: «Angesichts ihrer Bedeutung bedarf die streitige Erweiterung des Grimselstausees einer Grundlage im kantonalen Richtplan». Das Projekt geht jetzt wieder an den Berner Regierungsrat, verpackt mit dem Tadel, er solle sich doch ans Raumplanungsgesetz halten: Bisher sei auf Stufe Richtplan noch keine vollständige Abstimmung der verschiedenen Interessen erfolgt; insbesondere fehle jegliche Auseinandersetzung mit den dem Projekt entgegenstehenden Interessen des Natur- und Landschaftsschutzes, heisst es weiter». Die Richterinnen kritisieren das Projekt auch materiell: «Nicht berücksichtigt wurde bisher, dass es sich beim Gletschervorfeld des Unteraargletschers potenziell um eine Aue von nationaler Bedeutung handelt.» Diesmal der Richtplan Nach der Ohrfeige des Zürcher Verwaltungsgerichts an seine Regierung wegen des lockeren Umgangs mit dem Gestaltungsplan fü...
Der Grimselsee und die Raumplanung

Das Bundesgericht stoppt den Ausbau des Grimselstausees. Der Kanton hat seine Aufgaben in der Raumplanung nicht gemacht. Ein Lob auf den Richtplan.

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