Neue Formation, frischer Wind

Hochparterre schlägt ein weiteres Kapitel in der Firmengeschichte auf: Die Gründergeneration hat sich verabschiedet – eine Stiftung bildet nun die Basis für eine neue Eigentümerstruktur.

Fotos: Jonas Weibel

Hochparterre schlägt ein weiteres Kapitel in der Firmengeschichte auf: Die Gründergeneration hat sich verabschiedet – eine Stiftung bildet nun die Basis für eine neue Eigentümerstruktur.

Hochparterre hat eine neue Mehrheitsaktionärin: die Stiftung Mezzanin. Anfang Juni, Hand in Hand mit der Zahlung der ersten Tranche des Kaufpreises, hat die Stiftung die Aktienmehrheit der von Köbi Gantenbein mitgegründeten Hochparterre AG übernommen. Vor fünf Jahren begannen wir, am vierten Kapitel der Hochparterre-Geschichte zu schreiben, vor drei Jahren markierte die Wahl einer neuen Geschäftsleitung ein Etappenziel siehe Hochparterre 6–7 / 2019. Nun ist Hochparterre 4.0 vollendet siehe ‹Die vier Leben von Hochparterre›. Die Gründergeneration hat Hochparterre verlassen. Die Stiftung bildet das solide Fundament für die Zukunft des Unternehmens – mit den traditionellen Grundwerten Liberté, Égalité, Solidarité. Als Ankeraktionärin ist die Stiftung Mezzanin verpflichtet, dauerhaft 51 Prozent der Aktien der Hochparterre AG zu halten. Die übrigen 49 Prozent sind unter den Mitarbeitenden und den Ehemaligen gestreut, wobei die Obergrenze bei 5 Prozent pro Person liegt. Der Aktienpreis ist fixiert, und in Zukunft wird jeder Aktienhandel ausschliesslich über die Stiftung laufen. Die Stiftung hat zwei Kernaufgaben: die Sicherung des Unternehmens und die Gewährleistung der Mitbestimmung aller. Darüber hinaus kann sie – wenn die finanziellen Verpflichtungen abgegolten sein werden – wohltätig wirken. Ein dreiköpfiger Stiftungsrat sorgt für ausgewogene Checks and Balances: Die Betriebsversammlung wählt ein Mitglied, die Geschäftsleitung entsendet ein zweites, ein externes drittes präsidiert die Stiftung. An der Generalversammlung ist sie verpflichtet, ihre Stimme en bloc für das ganze Aktienpaket abzugeben. Differenzen zwischen Geschäftsleitung und Betrieb sollten also schon im Vorfeld bereinigt sein, ansonsten kann der Stiftungsrat einen Kompromiss vorschlagen. Klingt kompliziert, im Grunde hat Hochparterre aber bereits so funktioniert. Mit dem Juristen Kaspar...

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