Das St.Galler Handelsgericht hat einen Streit um die Saugkraft von Staubsaugern zu beurteilen.

Staubaufnahme im Gericht

Das St.Galler Handelsgericht hat einen Streit um die Saugkraft von Staubsaugern zu beurteilen: Dyson klagt gegen die Konkurrentin Rowenta. Deren Werbeaussagen seien unwahr.

Das St.Galler Handelsgericht hat einen Streit um die Saugkraft von Staubsaugern zu beurteilen: Der englische Hersteller Dyson klagte gegen den deutsch-französischen Konkurrenten Rowenta, beziehungsweise dessen Schweizer Vertrieb. Dyson monierte die Werbeaussagen für die Reinigungsleistung von Rowentas Akku-Staubsauger. Die seit 2013 verwendeten Claims «Die beste Reinigungsleistung», «Kein Verlust der Reinigungsleistung», «Gleiche Reinigungsleistung» und «Beste Staubaufnahme unter kabellosen Staubsaugern» für die «Air Force Extreme»-Linie seien unlauter. Dyson verlangte, die Sätze seien aus den Produktekatalogen zu entfernen, Werbematerial – gedruckt oder elektronisch – sei durch «übermalen oder überkleben» unkenntlich zu machen und die verkauften Geräte müssten zurückgerufen werden. Ausserdem verlangte Dyson 20'000 Franken Entschädigung wegen Persönlichkeitsverletzung, denn die Marke leide unter Rowentas Behauptungen.Bereits im Mai 2015 verbot der St.Galler Handelsgerichtspräsident in einer vorsorglichen Massnahme eine der vier eingeklagten Werbeaussagen. «Die beste Reinigungsleistung» darf Rowenta seither nicht mehr verwenden. Dies deshalb, weil in der Fussnote der Hinweis auf die übrigen getesteten Modelle fehlte. Die übrigen Begehren wurden damals abgelehnt, auch der vom Gericht als unverhältnismässig bezeichnete Rückruf der Modelle. Irreführende WerbungBei der aktuellen Verhandlung vor dem St.Galler Handelsgericht beschäftigten sich fünf Richterinnen und Richter, sechs Rechtsvertreterinnen und -vertreter – einer davon war extra aus Grossbritannien angereist – mit dem Thema «Staubaufnahme». Die Dyson-Anwälte behaupteten, Kundinnen und Kunden würden in die Irre geführt. Der in der Rowenta-Werbung erwähnte Produktetest habe nicht alle existierenden Modelle berücksichtigt. Die Resultate würden verschleiert, die Werbung sei desha...
Staubaufnahme im Gericht

Das St.Galler Handelsgericht hat einen Streit um die Saugkraft von Staubsaugern zu beurteilen: Dyson klagt gegen die Konkurrentin Rowenta. Deren Werbeaussagen seien unwahr.

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