Designrecht, erweitert

Im letzten Februar traten Japan und die Vereinigten Staaten dem Haager Abkommen bei. Damit erstreckt sich der Designschutz auf zwei weitere wichtige Industriesstaaten. Weitere sollen folgen, erläutert ein Anwalt heute gegenüber der NZZ.

Im letzten Februar traten Japan und die Vereinigten Staaten dem Haager Abkommen bei. Seit dem 13. Mai können die beiden Länder nun im Rahmen von internationalen Designs erreicht werden. Verwaltet wird der Schutz von er WIPO, der World Intellectual Property Organizsation mit Sitz in Genf. Mit einer Anmeldung kann man nun ein Design in den wichtigsten Industrienationen schützen lassen. Weitere Staaten sollen folgen, erläutert ein Anwalt heute gegenüber der NZZ. Wer nachschauen und sich überraschen will, was alles schützenswert wird, wird im International Designs Bulletin der WIPO fündig – eine Quelle kreativer Schöpfungskraft sondergleichen.


Die WIPO wurde 1967 mit dem Ziel gegründet, Rechte an immateriellen Gütern weltweit zu fördern. Die Teilorganisation der UNO verwaltet das Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (HMA) und ermöglicht es, den jeweils nationalen Schutzumfang der Verbandsstaaten zu erwerben.

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