Das IGE will prüfen, ob der Designschutz noch den Bedürfnissen Nutzerkreise entspricht.

Designrecht, befragt

Das Designgesetz gibt es seit sechzehn Jahren. Nun will das IGE wissen, ob es immer noch den Bedürfnissen der Nutzerkreise entspricht.

2002 ist das totalrevidierte Bundesgesetz über den Schutz von Design in Kraft getreten. Es ersetzte das «Bundesgesetz betreffend die gewerblichen Muster und Modelle» von 1900. Wie das Urheber-, Muster-, Patent- und Markenrecht gehört 
es zum Immaterialgüterrecht. Es kam ohne Mitwirken der Designerinnen und Designer zustande und schützt deshalb deren Interessen schlechter als jene der Produzenten (siehe unseren Beitrag in Hochparterre 5/2001). Immerhin: Der Begriff Design wurde in einem Gesetz festgeschrieben, die Schutzdauer auf 25 Jahre verlängert und der Umfang erheblich ausgedehnt. Nach über 16 Jahren ist es an der Zeit zu prüfen, ob der Designschutz immer noch den Bedürfnissen der Nutzerkreise entspricht. Das Institut für Geistiges Eigentum IGE lanciert deshalb eine Online-Umfrage. Teilnehmen sollen «interessierte Verbände, Schulen bzw. Fachhochschulen und Messen, die im Designbereich tätig sind oder Designrechte zum Schutz anmelden». Damit will das Institut herausfinden, ob Designrechte nützen und welche Faktoren ausschlaggebend sind für die Entscheidung, ob ein Design zum Schutz angemeldet wird oder nicht.

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