Wer in städtischen Gebieten bauen will, kommt an Lärmschutzmassnahmen kaum vorbei. Bild: Wikimedia Commons
Das Parlament lockert die Lärmschutzvorschriften beim Bauen. Ab wann gelten die neuen Bestimmungen? Und welche Konsequenzen haben sie für Planerinnen und Bauwillige? Eine Einordnung.
Vor nicht allzu langer Zeit sorgten die Lärmschutzvorschriften beim Bauen für Furore. Wir erinnern uns: 2016 erklärte das Bundesgericht die «Lüftungsfensterpraxis» für unzulässig. «Um dem raumplanerischen Interesse an einer Siedlungsverdichtung nach innen gerecht zu werden, können aber Ausnahmebewilligungen erteilt werden», hielt das Gericht fest. Die Folge dieses Entscheids: In Städten und Agglomerationen mauserten sich Ausnahmebewilligungen rasch zum neuen Standard. Wie sonst sollten an zentralen, naturgemäss lärmbelasteten Lagen noch Wohnungen entstehen?
Doch clevere Juristen entdeckten in der lärmschutzrechtlichen Ausnahmebewilligung bald eine anfechtbare Schwachstelle. Nur fünf Jahre nach dem Gerichtsentscheid waren allein im Raum Zürich mehrere grosse Wohnbauprojekte durch Lärmschutz-Rekurse blockiert. Einhellig forderten Bauherrschaften, Architekturverbände, Politik und Behörden, der Bund solle die bereits angelaufene Revision der Lärmschutzvorschriften zügig vorantreiben.
(Hier finden Sie mehr über die damaligen Forderungen und eine kurze Erklärung der «Lüftungsfensterpraxis».)
Wo steht die Gesetzesrevision heute?
Seit diesem Herbst ist bekannt, wie die Vorschriften in Zukunft vermutlich aussehen werden: Am 23. September haben National- und Ständerat sich abschliessend über die Änderung der für Bauzonen und Baubewilligungen relevanten Artikel 22 und 24 des Umweltschutzgesetzes (USG) geeinigt. Was sich bereits während der Verhandlungen abzeichnete: Unter «Änderung» versteht die Parlamentsmehrheit in erster Linie eine grosszügige Lockerung der Vorschriften zugunsten der Bauwirtschaft und Zulasten des Gesundheitsschutzes (Hochparterre berichtete). Wenig verwunderlich, sind darüber nicht alle erfreut. Der Ständerat fahre den Lärmschutz an die Wand, warnte die ‹Lärmliga Schweiz› im vergangenen Mai, und drohte mit dem Referendum. «Der ...
Wie weiter mit dem Lärmschutz?
Das Parlament lockert die Lärmschutzvorschriften beim Bauen. Ab wann gelten die neuen Bestimmungen? Und welche Konsequenzen haben sie für Planerinnen und Bauwillige? Eine Einordnung.
06.11.2024 22:43