Kein Zivildienst für Denkmalschutz?

Die Stiftung Baustelle Denkmal warnt vor den Folgen des Entlastungspakets 2027 und fordert den Erhalt von Art. 47 des Zivildienstgesetzes zur Unterstützung von Restaurierungsprojekten.

Die Stiftung Baustelle Denkmal protestiert gegen die geplante Streichung von Art. 47 des Zivildienstgesetzes (ZDG) im Rahmen des Entlastungspakets 2027. Diese Regelung ermöglicht Finanzhilfen für Projekte zur Erhaltung von Kulturgütern und Landschaftsschutz. Die Stiftung nutzt diese Mittel seit zehn Jahren, um Zivildienstleistende auf denkmalgeschützten Baustellen einzusetzen. Die Streichung würde jährlich 3,4 Mio. CHF einsparen, gefährdet aber wertvolle Restaurierungsarbeiten an historischen Kleinbauten und Burgruinen. Die Stiftung fordert den Erhalt von Art. 47 ZDG und ruft gleichgesinnte Organisationen zur Unterstützung auf.

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