«Ganz früher Vorreiter einer nachhaltigen und energiesparenden Bauweise»: die Professorenhäuser von Georg Lasius, erbaut 1876 an der Zürcher Freiestrasse (Robert Breitinger / Baugeschichtliches Archiv)
Die vom Abriss bedrohten «Professorenhäuser» von Georg Lasius erhalten Support vom Baurekursgericht: Die Stadt Zürich muss abklären, ob Schutzmassnahmen zu erlassen sind.
Vor einem Monat berichteten wir über den seltsamen Fall zweier bedeutender historischer Wohnhäuser an der Zürcher Freiestrasse, die von der städtischen Denkmalpflege offenbar übersehen und vergessen worden waren. Auslöser ihrer Wiederentdeckung war der drohende Abriss der sogenannten «Professorenhäuser» zugunsten einer neuen Überbauung.
Der Zürcher Heimatschutz rekurrierte zusammen mit Nachbarn gegen die Baubewilligung des Neubaus. Wie der Heimatschutz heute mitteilt, hat das Baurekursgericht die Rekurse gutgeheissen. Die Stadt Zürich habe es zu Unrecht versäumt, die beiden von Georg Lasius 1876 errichteten Professorenhäuser im Englischviertelquartier ins Inventar aufzunehmen. Diese Gebäude seien von sozial- und architekturgeschichtlichem, städtebaulichem und insbesondere von hohem bautechnikgeschichtlichem Wert.
Sollte die Bauherrin an ihrem Vorhaben festhalten wollen, das Grundstück neu zu bebauen, muss sie von der Stadt nun zunächst abklären lassen, ob Schutzmassnahmen zum Erhalt der beiden Professorenhäuser zu erlassen sind.
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Professorenhäuser zu Unrecht nicht im Inventar
Die vom Abriss bedrohten «Professorenhäuser» von Georg Lasius erhalten Support vom Baurekursgericht: Die Stadt Zürich muss abklären, ob Schutzmassnahmen zu erlassen sind.
02.07.2025 14:38