Professor X

Ein Architekturprofessor, der sich fehlverhält. Eine Hochschule, die ihn vom Vorwurf sexueller Belästigung entlastet. Und fassungslose Betroffene, die ein Crowdfunding starten.

Fotos: Stefan Jäggi

Ein Architekturprofessor, der sich fehlverhält. Eine Hochschule, die ihn vom Vorwurf sexueller Belästigung entlastet. Und fassungslose Betroffene, die ein Crowdfunding starten.

«Er ist ein ambivalenter Charakter: hochgradig charismatisch und intelligent, im einen Moment dein charmanter Freund, im nächsten dein cholerischer Boss.» In einem Zürcher Café spricht Martin Meinberg* über Professor X und das, was er «die schlechteste berufliche Erfahrung meines Lebens» nennt. Meinberg gehört zu einer Gruppe ehemaliger Mitarbeitenden, die gegen den Architekturprofessor der ETH aussagten. Im Sommer 2018 wurden Vorwürfe sexueller Belästigung öffentlich. Im Herbst startete die Hochschule eine Disziplinaruntersuchung.

Am 29. Januar 2019 kommuniziert die ETH deren Abschluss: Der Bericht des externen Untersuchungsführers entlastet Professor X vom Vorwurf sexueller Belästigung. Doch sein Verhalten war nicht im Einklang mit dem ‹Compliance Guide› der ETH Zürich. Ein Kündigungsverfahren wird nicht eingeleitet, Professor X kündigt selbst per Ende Juli 2019. Die ETH entbindet ihn auf sein Ersuchen von seiner Lehrtätigkeit, damit er sich bis Ende Semester vollumfänglich dem Abschluss seiner Forschungsprojekte widmen kann.

Joëlle Jaeger*, eine ehemalige Mitarbeiterin, sagt:

        «Für uns Betroffene ist unerklärlich, dass der Entscheid ihn
        vom Vorwurf sexueller Belästigung entlastet. Auch im Regelwerk
        der ETH beginnt diese nicht erst bei harten Übergriffen,
        sondern mit Anspielungen und anzüglichen Bemerkungen,
        sexistischen Witzen, unangemessenem und ungewolltem Körperkontakt,
        von Stalking ganz zu schweigen. All das passierte.»


Der Cowboy

Die Geschichte beginnt vor Jahren, als Professor X ans Architekturdepartement berufen wird. Joëlle Jaeger sagt: «Vom ersten bis zum letzten Tag erlebte ich Wutanfälle und wie Professor X Praktikantinnen, Studenten, Forscherinnen und Professoren in unangenehme Situationen brachte. Ist er im Raum, reisst er die Kontrolle an sich, schreit Leute an und degradiert sie.» Bald sprach man am Departement vom «Cowboy», und so nannte er sich auch selbst. 

Martin Meinberg erzählt, wie das Arbeitsklima zunehmend zur psychischen Belastung wurde: «Als ich das Gespräch suchte, brüllte mich Professor X erneut an und bedrohte meine Karriere. Ich fühlte mich machtlos. Das war der Moment, in dem ich beschloss zu gehen.»

Kurt Kamp*, ein weiterer ehemaliger Mitarbeiter, sagt: «Professor X trennt nicht zwischen privatem und professionellem Leben. Nach den Schlusskritiken feierten wir in seiner Wohnung. Hier und andernorts gab es Situationen mit Assistentinnen und Studentinnen, die mich verstörten. Er sagte, er wäre gern ein Rockstar, sprach vulgär über Jobbewerberinnen, prahlte mit Handyfotos seiner Eroberungen an Konferenzen. Ich sah mehr als eine Hand auf dem Knie, die nicht verschwand, als die Frau darum bat. Später, als ich und andere solche Dinge endlich ansprachen, wischte X sie auf die Seite, als sei alles ein harmloses Spiel.»

Das sind drei Berichte einer Reihe, die Hochparterre versammelt hat, andere Vorwürfe betreffend des Architekturdepartements wurden anderorts publiziert, zum Beispiel auf ‹Tsüri› oder in der ‹Wochenzeitung WOZ›. Professor X liess die Anfragen um Stellungnahme unbeantwortet.

#MeToo auch in der Architektur

Im September 2017 startet die ETH eine Kampagne zum ‹Verhaltenskodex Respekt›. Als unangemessen definiert dieser nebst Diskriminierung, Bedrohung und Gewalt auch Mobbing und sexuelle Belästigung: «Dazu zählen sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen und Handlungen, [...] unerwünschter körperlicher Kontakt oder das Ausnützen eines Abhängigkeitsverhältnisses.» Warum die ETH die dritte solche Kampagne seit 2004 durchführt, wird bald darauf klar.

Ende Oktober macht die ‹NZZ am Sonntag› den Fall einer Astronomieprofessorin publik. Im Artikel geht es um Demütigungen, Nervenzusammenbrüche und Blossstellungen während mehr als zehn Jahren. Hinweise hatte man jahrelang ignoriert. Vier Tage nach dem Artikel eröffnet die ETH eine Administrativuntersuchung. Ein Jahr später leitet sie das erste Kündigungsverfahren in ihrer 163-jährigen Geschichte ein.

Während dieser Fall Wellen wirft, geht das Hashtag #MeToo um die Welt und die Liste ‹Shitty Media Men› kursiert. Berühmte Männer straucheln und fallen. Bald ist auch die Liste ‹Shitty Architecture Men› im Umlauf. Auch sie ist eine anonyme Google-Tabelle, eine versammelte Gerüchteküche, die bald vom Netz gelöscht werden muss. Auf der Liste stehen zahlreiche Star-Architekten und Professoren der US-Eliteuniversitäten. Im Herzen der Yale School of Architecture, der zweistöckigen Halle von Paul Rudolph, hängen während der Schlusskritiken riesige Plakate mit Vorwürfen der Studierenden.

Auf der Liste stehen auch die Namen dreier ETH-Architekturprofessoren. Professor X ist mit mehreren Einträgen zu sexueller Belästigung an US-Universitäten vertreten, an denen er früher unterrichtete. Daraufhin gehen einige seiner ehemaligen Zürcher Mitarbeitenden zur Fachstelle Chancengleichheit und berichten von ihren Erfahrungen.

Offenes Geheimnis

Ab Anfang 2018 sammelt die Fachstelle weitere Vorfälle. Nun melden sich auch Studierende. Mitte Juni macht das Online-Portal ‹Tsüri› die laufende Vorabklärung gegen Professor X publik. Der Bericht beschreibt, wie er eine Studentin per Facebook kontaktiert und vorschlägt, sich auf einen Drink zu treffen. Dann schickt er ihr ein Oben-ohne-Bild. Im Artikel steht bis heute unwidersprochen: «Dass sich der Professor offensiv an Studentinnen ranmacht und Grenzen tolerierbaren Verhaltens überschreitet, gilt als offenes Geheimnis.»

Zwei Studentinnen gingen Ende März mit der Shitty-Liste zum Departementsvorsteher Philip Ursprung. Sie sagen: «Offensichtlich hatte er von dieser gehört. Auch die Geschichten aus Zürich und von Seminarreisen, die über Professor X kursierten, schienen der Professorenschaft längst bekannt. Er sagte, aufgrund anonymer Anschuldigungen könne die Hochschule nichts unternehmen und die Studierenden könnten andere Studios wählen.» Was trotz des internationalen Renommées von Professor X längst geschah. Joëlle Jaeger sagt:

        «Unser Lehrstuhl war unbeliebt, und als ich nach
        Gründen fragte, antworteten mir Studentinnen offen,
        Professor X sei bekannt dafür, Frauen zu nahe zu kommen,
        und darauf hätten sie keine Lust. Auch das katastrophale
        Arbeitsklima war offensichtlich. Professor X schrie
        die Leute häufig an. Da wir ein offenes Büro mit
        zwei anderen Professuren teilten, war das bekannt.»

Doch warum handelten die Betroffenen nicht früher? Rückblickend erkennt Martin Meinberg ein Muster: «Der Lehrstuhl beschäftigte häufig unerfahrene Leute mit einem grossen Willen, bei seinen internationalen, sozial engagierten Projekten mitzuwirken. Ich denke, diese Kombination hat dazu geführt, dass viele die aggressive Arbeitskultur in Kauf nahmen. Auch ich.» Und wie immer in solchen Konflikten, spielt auch die Angst mit, die eigene Karriere zu gefährden.

Unklares Prozedere

Mitte September 2018 leitet die ETH eine Disziplinaruntersuchung gegen Professor X ein. Ein unabhängiger Anwalt soll den Sachverhalt vertieft abklären. Professor X wird freigestellt. Es ist die ETH-weit erste Disziplinaruntersuchung seit mehr als zwanzig Jahren. Im Gegensatz zu den Administrativuntersuchungen, die an anderen Departementen liefen und Missstände im Allgemeinen abklären, richtet sich eine Disziplinaruntersuchung ausschliesslich gegen persönliches Fehlverhalten. Bill Barnes*, der am Lehrstuhl arbeitete und im Fall an die Fachstelle Chancengleichheit rapportierte, sagt: «Die ETH hat offensichtlich wenig Erfahrung und keine klaren Abläufe für diese Dinge. Wir als Opfer fühlten uns nicht unterstützt. Im Wechsel der Ad-hoc-Entscheide mussten wir hart für ein vertretbares Verfahren kämpfen.»

In der Untersuchung waren über ein Dutzend Personen involviert. Die Frauen, die wegen sexueller Belästigung aussagten, glaubten, eine Schweigevereinbarung zu unterschreiben. Laut Untersuchungsführer galt diese aber nur untereinander, um Absprachen zu verhindern. Die Männer jedenfalls, die als Mobbingopfer oder -beobachter rapportierten, unterschrieben nichts derartiges. Sie berichten mehrere Kurswechsel im Zusammenspiel zwischen der Schulleitung und der Fachstelle Chancengleichheit. Kurt Kamp sagt: «Man versprach uns eine effiziente, unparteiische und diskrete Untersuchung. Aufgrund der Wendungen im Prozess und in der Kommunikation wurde sie immer länger.» Bill Barnes sagt:

        «Anfangs war unklar, ob Professor X während der Untersuchung
        freigestellt würde. Dann versicherte mir die Fachstelle
        schriftlich, dass weder er noch seine Anwälte meine Aussage
        ohne meine Zustimmung erhielten. Trotzdem passierte das.
        Anschliessend sollte Professor X mit seinen Anwälten im Raum sitzen,
        während die Frauen mit dem Untersuchungsführer sprechen.
        Wir erfuhren das nur, weil wir beharrlich nach dem Ablauf fragten.
        Mit grossem Druck konnten wir schliesslich verhindern,
        dass er bei den Befragungen dabei war.»

Martin Meinberg sagt:

        «Erst war kein Rechtsbeistand für die Opfer vorgesehen,
        dann sollten sie ihn selbst bezahlen. Daraufhin entstand eine
        Diskussion, für die Anwaltskosten ein Crowdfunding zu starten.
        Schliesslich vertrat eine erfahrene Arbeitsrechtlerin die Betroffenen,
        und die ETH sprach eine Kostenübernahme zu. Dass das hierfür
        vereinbarte Kostendach dann überschritten wurde und wir nun
        auf mehreren Tausend Franken Anwaltskosten sitzen bleiben,
        ist im ganzen Prozess ein weiteres Ärgernis.»

        
Die ETH-Medienstelle schreibt dazu: «Vorabklärungen und formelle Untersuchungen werden immer sorgfältig und fair durchgeführt. Es werden immer alle Seiten gehört und die Rechte und Interessen aller Beteiligten geschützt. Bei Disziplinaruntersuchungen hält sich die ETH an die Vorgaben des Verwaltungsverfahrensrechts und eigene Regularien. Sie werden von einem unabhängigen Anwalt durchgeführt.»

Detaillierte Regeln zum Disziplinarverfahren, die über die grob dargelegten Abläufe – u.a. Artikel 15 der Geschäftsordnung der Schulleitung, Artikel 58a der Personalverordnung des ETH-Bereichs, Artikel 98 der Bundespersonalverordnung – hinaus gehen, gibt es scheinbar keine. An der Yale University sind solche Fragen ebenso wie die Dauer der Verfahrensschritte seit 1981 in einer klaren Prozedur dargelegt. Während der ‹Verhaltenskodex Respekt› der ETH dazu «ermutigt», Fehlverhalten nicht zu tolerieren und vier Seiten umfasst, gibt es dort eine Meldepflicht und allein zu sexueller Belästigung einen 32-seitigen Leitfaden.

Kultur der Respektlosigkeit

Ende September 2018 führt das Departement, unterstützt von der Fachstelle Chancengleichheit, eine interne Veranstaltung zum Thema Respekt durch. Auf einer Videoaufnahme berichtet Christophe Girot, Professor für Landschaftsarchitektur, wie er in den Neunzigerjahren eine Gastprofessur an der Harvard University antrat und der Dekan ihn eine Stunde lang aufklärte: Türe immer offen, respektvolles Verhalten et cetera. «So etwas brauchen wir auch», sagt er, «für jeden Professor, jeden Assistierenden und jeden Studierenden». Ein Assistent fragt auf der Aufnahme, warum so wenige Studenten gekommen seien, und antwortet gleich selbst: «Das liegt nicht an mangelnder Zivilcourage, sondern an mangelndem Vertrauen und der Wahrnehmung, dass das alles normal ist.» Ein Student erzählt auf der Aufnahme von Beschimpfungen, respektlosen Entwurfskritiken, und wie Studierende gewisse Studios nicht wählen, aus Angst, angemacht oder beleidigt zu werden. Er fragt: «Wie kann es sein, dass diese Dinge zum Allgemeinwissen der Studierenden gehören und dass ehemalige Absolventen von Ähnlichem berichten? Wir haben es doch mit einer Kultur der Respektlosigkeit zu tun.» In der ‹Wochenzeitung WOZ› sagt Renate Schubert, Professorin für Nationalökonomie und Delegierte der Fachstelle Chancengleichheit, sie höre «mehr vom Departement für Architektur als von allen anderen Departementen».

Auf der Suche nach möglichen Gründen, die natürlich nicht alle Lehrstühle gleich betreffen, drehen sich die Gespräche um eine Kultur des Leidens und zahlloser Überstunden, um die schwierige Objektivierbarkeit von Architektur und ihre intransparente Benotung, um den Habitus des genialen Architekten-Demiurgen und um die Besonderheiten der Studiolehre. Architektur lässt sich nicht lesend lernen, nur entwerfend. Der Kontakt zwischen Professoren, Assistierenden und Studierenden ist aussergewöhnlich eng. Dazu kommen die Seminarreisen als Situationen ‹extra muros›. Departementsvorsteher Philip Ursprung sagt dazu anfangs Dezember in seinem Büro:

        «Zwei Tage pro Woche intensiv gemeinsam zu diskutieren,
        beinhaltet ein produktives Risiko. Zur Studiolehre gehören
        auch Phasen, in denen man an die Grenzen der Leistungsfähigkeit kommt.
        Auch harte Kritik gehört dazu, aber auch solche kann respektvoll sein.
        Es ist inakzeptabel, dass Studierende erniedrigt, beleidigt
        oder herabgesetzt werden. Darum vereinbaren wir zukünftig
        zu Beginn der Studios Verhaltensregeln.»

An der Departementskonferenz im Dezember 2018 stellte Philip Ursprung drei Massnahmen vor: Erstens soll ein externer Berater – es ist der Leiter der ETH-Fachstelle Mobbing –das Departement bezüglich interner Prozesse beraten. Zweitens will man die Studiolehre untersuchen, allenfalls auch Lehrexperten entsenden. Drittens sollen die ‹Parity Talks›, eine von akademischen Aktivisten seit 2016 jährlich veranstaltete Diskussionsreihe über Chancengleichheit, von der Nische in den Mainstream rücken.

Bleibt noch die Frage. Ist Professor X ein Einzelfall? Dazu sagt Ursprung in der ‹NZZ›: «Von anderen Fällen weiss ich nichts.» Die Mediensprecherin ergänzt gegenüber Hochparterre: Ein Fall sei etwas erst, wenn Vorabklärungen liefen. Auf Nachfrage nach dem Abschluss der Untersuchung gegen Professor X äussert sich die Medienstelle nicht dazu, ob weitere Vorabklärungen laufen.

Betroffene starten ein Crowdfunding

Den Abschluss der Disziplinaruntersuchung kommuniziert die ETH folgendermassen:

        «Der Professor wird vom Vorwurf der sexuellen Belästigung entlastet,
        hat aber gegen den ‹Compliance Guide› der ETH Zürich verstossen. [...]
        Der Untersuchungsführer kommt zum Schluss, dass der Professor
        es versäumt hat, seine persönlichen und beruflichen Beziehungen
        adäquat zu trennen, [...] Aufgrund der langen Verfahrensdauer
        und der damit verbundenen persönlichen und beruflichen Belastung
        hat sich der betroffene Professor entschieden,
        die ETH Zürich per Ende Juli 2019 zu verlassen
        und sich einer neuen Herausforderung zu stellen.»

Zur Befindlichkeit der Betroffenen sagt die Medienmitteilung nichts. ETH-Präsident Joël Mesot dankt ihnen in einem Brief, der Hochparterre vorliegt: «Ich kann ihnen versichern, dass Ihre Teilnahme in dieser Untersuchung sehr wichtig war. Das Resultat der Untersuchung wird uns helfen, die Handhabe derartiger Situationen in Zukunft zu verbessern.» Im Interview der ETH, das den Abschluss der Untersuchung begleitet, spricht Mesot über allgemeine Erkenntnisse zur Verankerung von Richtlinien, zur Führungs- und Personalentwicklung und zur allfälligen Auslagerung der Meldestellen, und er antwortet auf die Frage, warum die Kommunikation rund um den Abschluss der Disziplinaruntersuchung ausgesprochen knapp ausgefallen sei: «Ich kann gut verstehen, dass die Öffentlichkeit mehr Details erfahren möchte. Doch diesem Wunsch können wir aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen. Die Disziplinaruntersuchung ist ein personalrechtliches Verfahren, das sich gegen eine einzelne Person richtet und dessen Abschlussbericht nicht veröffentlicht wird. Es gehört zudem zu unserer Sorgfaltspflicht, nicht nur die meldenden Personen, sondern auch die beschuldigte Person zu schützen.»

Rechtsanwältin Judith Wissmann Lukesch vertrat die Betroffenen in der Untersuchung und sagt:

        «Professor X hat Dinge getan, die sowohl das Schweizer Gesetz
        als auch der ETH-Verhaltenskodex als sexuelle Belästigung einstufen.
        Wir kennen weder den Auftrag noch die Protokolle noch den Bericht
        des Untersuchungsführers. Trotz mehrmaliger Aufforderung
        gewährte die ETH bisher keine Akteneinsicht. Wir werden
        die Einsichtnahme in diese Dokumente nun einklagen.»

Lisa Lemke* sagt stellvertretend für die Betroffenen:

        «Wir sind entsetzt und verärgert. Wie der Entscheid zu Stande kam,
        ist uns schleierhaft. Er ist ein Schlag ins Gesicht der Frauen
        und kann so nicht stehen bleiben. Für unsere noch offenen
        und zukünftigen Anwaltskosten haben wir das Crowdfunding
        ‹Rechtsberatung für Belästigungsfall an der ETH› gestartet.

Auch Hochparterre hat, gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz, um Einsichtnahme in den Bericht ersucht. Die Medienstelle antwortet auf die Frage nach den untersuchten Tatbeständen, «dass keine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinn rechtsgenügend nachgewiesen werden konnte». Dabei fand das Gleichstellungsgesetz «selbst direkt inhaltlich keine Anwendung, jedoch der ‹Compliance Guide› der ETH Zürich, der über den Umfang und Inhalt des Gleichstellungsgesetzes hinausgeht». In der Tat legt dieser verschiedenste Grundsätze dar, zu Beschaffungen und beruflichen Auslagen, zu IT-Security und Datenschutz, zu Forschungsethik und mehr. Bezüglich sexueller Belästigung steht darin einzig bei den Führungsgrundsätzen, die Hochschule dulde «keine sexuellen Belästigungen, kein diskriminierendes, bedrohendes oder anderes unkorrektes Verhalten». Weitere Passagen, die sexuelle Belästigung genauer definieren, gibt es nicht. 

Der ‹Verhaltenskodex Respekt› der ETH aber definiert sexuelle Belästigung genauer: «Dazu zählen sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen und Handlungen, [...] unerwünschter körperlicher Kontakt oder das Ausnützen eines Abhängigkeitsverhältnisses.» Die Medienstelle schreibt, Fehlverhalten in diesem Sinne sei in der Untersuchung nicht festgestellt worden, weil der Kodex erst 2018 eingeführt wurde und nicht rückwirkend angewandt werden könne. Den vierten Artikel des Gleichstellungsgesetzes, «Diskriminierung durch sexuelle Belästigung», präzisierten Bundesgerichtsentscheide weitgehend ähnlich mit den im ETH-Verhaltenskodex aufgeführten Formen sexueller Belästigung. Das Strafrecht mag diese Dinge nicht sanktionieren. Die Betroffenen sind enttäuscht, der Entscheid erkenne die ihnen zugemutete sexuelle Belästigung nicht an.

Drei Wochen nachdem die ETH Professor X im September 2018 freigestellt und die Untersuchung eingeleitet hatte, startete er einen Lehrauftrag an einer anderen Universität. Auf Nachfrage schrieb die dortige Studienkoordinatorin im Dezember: «Ja, wir wissen, dass Herr Professor X derzeit an der ETH dienstfreigestellt ist. Die Beauftragung mit Lehre erfolgt immer aufgrund des Studienangebots und inhaltlicher Kriterien. Sie endet Ende Januar.»


* Die Namen sind von der Redaktion geändert. Zeit und Ort der Gespräche sind dokumentiert, die Zitate autorisiert.

Kommentare

Vertikal möglichst hoch bis zum Himmel ragend 08.10.2020 14:23
Man kann sich leicht vorstellen, wie die Architekturen dieser Professoren X unbedingt auszusehen haben. Somit ist auch klar um wen es sich handelt.
Anna Raymann 20.05.2019 13:54
Liebe @Studentin, Vielen Dank für Ihren Beitrag! Trotzdem dürfen wir an dieser Stelle keine Namen nennen. Daher mussten wir Ihren Kommentar entsprechend bearbeiten. Wir bitten Sie, dies zu respektieren.
Studentin 20.05.2019 12:47
Wie soll sich etwas ändern, wenn man keine Namen nennt? Professor X heißt (Name von der Redaktion gelöscht). Und es gibt viele wie ihn, viele weitere "Professoren X". Und @sepp man muss nicht "die Beschuldiger" nennen, vorrangig sind diese die Opfer "des Beschuldigten" und sie in die Öffentlichkeit zu zerren würde sie wahrscheinlich noch mehr verbaler Gewalt aussetzen.
Jürg Brechbühl, Eggiwil 16.02.2019 11:40
Noch als Nachtrag: Ich finde es nicht richtig, dass dieser Fall ausschliesslich als Frauenthema abgehandelt wiwrd. Im ganzen gesehen litten mehr Männer als Frauen unter diesem Prof. Den Berichten zufolge benahm er sich allen gegenüber während Jahren daneben. Er setzte Männer wie Frauen herab und zwar von mir aus gesehen immer mit den Sprüchen, die am schlimmsten treffen. Frauen treffen Sex-Anzüglichkeiten augenscheinlich am schlimmsten. Im Artikel wird nicht beschrieben, womit er die Männer anfiggte.
Jürg Brechbühl 16.02.2019 09:06
Im Artikel wird das Büro nicht benannt, das die Vorwürfe untersuchen sollte. Interessant ist der Vergleich mit dem Artikel von heute, 16. 2. 2019 in der "Schweiz am Wochenende". Dort wurde eine Chefputzfrau beim Bundesamt für Bauten wiederholt und mit üblen Sprüchen sexuell belästigt. Die Untersuchung wurde vom Büro "BeTrieb" Monika Hirzel, Rainer Mössinger, Therese Hintermann geführt (www.betrieb.ch). Diese kamen als Untersuchungsergebnis ebenfalls dazu, die Frau hätte sich ja früher wehren können und sowieso habe sie das Verhalten ihres Vorgesetzten gar nicht als lästig empfunden, auch wenn dessen Sprüche daneben waren. Das ist ungefähr vergleichbar mit dem Untersuchungsergebnis der ETH. Der Chefputzfrau wurde beim Bundesamt gekündigt, von wegen Vertrauensverhältnis zerstört mit haltlosen Vorwürfen. Das Bundesverwaltungsgericht hat der Chefputzfrau nun recht gegeben und der Bund muss ihr sechs Monate Lohn nachzahlen. Das Büro BeTrieb (www.betrieb.ch) macht für sich gross Reklame von wegen wie gut man in solchen Konflikten untersuchen und beraten könne und wie spezialisiert man sei. Augenscheinlich ist das einfach die typische Geldmacher-Masche von Rechtsanwälten, die für sich einen neues lukratives Geschäftsfeld gefunden haben und hunderttausende Franken Honorare herausschinden. Auf der Ebene habe ich schon wieder Mitleid mit der ETH, weil sie es gut meinte und sich von gewiefter Anwalts-Mafia ausbeuten liess.
prokne 12.02.2019 21:58
In der schockierenden Reaktion von Herrn Ursprung, die Studentin könne sich ja ein anderes Studio suchen, zeigt sich der ganze Skandal. - DAS ist Zynismus. Es zeigt, dass es keine wirksamen Gleichstellungsinstrumente und keinen Willen zu ihrer Durchsetzung gab. Ob es ihn nun wirklich gibt? Es ist zu hoffen, dass Ursprungs Massnahmen nicht nur ein Feigenblatt sind und echter Wandel möglich ist. Das diplomatische Blabla der offiziellen Verlautbarungen lässt hier Skepsis angebracht erscheinen. Seit der ersten "Respekt"-Kampagne vor etwa 12 Jahren, die schon damals mehr wie ein unbeholfenes, lächerliches Lippenbekenntnis rüberkam, hat sich fast nichts in der Kultur der ETH geändert. Der Nimbus der weltberühmten Eliteuniversität wird nicht nur um jeden Preis geschützt, sondern auch bis in die Abhängigkeitsverhältnisse von Assistent_innen und Mitarbeiter_innen von Professor_innen täglich benutzt. Sexuelle Belästigung ist da nur die Spitze des Eisbergs, und schon der Umgang damit macht nicht gerade hoffnungsvoll für den Rest der Missstände im Bereich von "Respekt" , d.h. Fairness und Gleichstellung. Apropos: Wieso gibt es etwa am gta (Institut für Geschichte und Theorie der Architektur) an der ETH, in Fächern, in denen es so viele hervorragende, qualifizierte Frauen gibt (Architekturgeschichte, Städtebaugeschichte), wieder zwei neu berufene Männer? - Warum ist die Professur für Bauen im Bestand und Denkmalpflege immer noch vakant und nicht darüber entschieden, obwohl das Verfahren schon länger läuft und sehr qualifizierte Frauen vorgesprochen haben? Die Kultur kann sich nicht ändern, wenn die ETH-Leitung nicht ernst macht mit Massnahmen zur fairen Behandlung und Gleichstellung von allen Mitarbeitenden und gegen das Geklüngel.
Karin Domig 12.02.2019 20:38
....gut, auch ich bin für Resozialisierung, und das auch im Bereich jedweder sexueller Belästigungen etc., dennoch sollte die nicht so aussehen, das eine renommierten Universität wie es die ETH ist, sich beinah 'verkaufen' muss - ich würde meinen, Sie hätte den nötigen Mut/Rückhalt dazu... dh. wer, wenn nicht die? Klar ist natürlich, dass - wie man das aus den USA bislang kennt - auch ganze Existenzen kaputt gemacht wurden, d.h. würde eine Entschuldigung und eine etwaige Wiedergutmachung, die Vorfälle ausgleichen? ...und kann man dann davon ausgehen, dass Professor X an der nächsten Uni sein Verhalten durch diese Art der Resozialisierung aufgibt und sich dem Verhaltenscodex unterordnet? Das sind die Fragen, die man sich hier stellen müsste - ich hoffe, diese werden noch aufgeklärt! - Viel Glück an die Geschädigten!
Werner K. Rüegger 12.02.2019 16:02
Danke für den guten Beitrag, leider ohne Namensnennung. Etwas wird in der Diskussion aber ausgeblendet. Als ehemaliger Lehrbeauftragter an einer US-Uni in den 1970-80er Jahren wurde ich ab und zu von meinen Studentinnen mehr oder weniger direkt angemacht (Kontakt während den individuellen Besprechungen - im offenen Studio wohlgemerkt, Zettel unter dem Scheibenwischer meines Autos). Diesen «Verführungen» musste man als Mann und Professor verantwortungsvoll widerstehen können, was nicht immer allen gelang. Danke!
sepp 08.02.2019 18:18
@Minder: Sie können gerne Namen nennen. Dann aber beide Parteien: Die Beschuldiger, und den Beschuldigten.
Ursula 08.02.2019 10:16
Wirklich unglaublich! Wie kann eine Hochschule ungestraft über Jahre einen solchen Herr X schützen und wegschauen? Ich wäre für krasse Massnahmen und würde die ETH wegen Beihilfe zu Nötigung und sexuellen Übergriffen gerade mitanklagen. Wie kann sich die ETH um ihr ihr Renomée Sorgen machen, aber gleichzeitig so unprofessionnelles Handeln an den Tag legen? Es ist Zeit, den Mächtigen "a Charre zfahre". Macht bleibt Macht, wenn wir sie nicht vom Sockel stürzen.
Christoph Schindler 08.02.2019 09:22
Hier offenbart sich, wie in diesem Land '#metoo' mit 'bi eus i de schwiiz' kollidiert, ob es da noch einen Mittelweg zwischen Shitstorm und Aussitzen gibt?
Anja 08.02.2019 09:12
Grossartig recherchiert und geschrieben - vielen Dank für diesen wichtigen Artikel in einer Zeit, die es endlich ermöglichen soll, dass man sich wehren kann und darf. In der man nicht belächelt und als hysterisch abgeschrieben wird, wenn man sowohl als Mann, als auch als Frau aufsteht und stopp sagt. Grosser Schritt in Richtung Gleistellungsgesetz.
Michael Minder 07.02.2019 22:26
Danke Hochparterre! Warum "X" antatt der richtige Name genannt wird zeigt aber, dass leider in der Schweiz noch immer keine offene, transparente Diskussion möglich ist. Auch das muss sich noch ändern!
Dr. Markus Brändle-Ströh 07.02.2019 10:25
Es ist Ihr Verdienst, dass nun auch der Tages-Anzeiger die Affäre aufgreift. Danke!
may 06.02.2019 16:52
kann jetzt bitte endlich jemand mal den Namen schreiben? Die spekulationen sind unfair für alle, auf die die beschreibung zutrifft, aber nit gemeint sind!
Angi 06.02.2019 16:42
Danke für diesen wichtigen und gut recherchierten Artikel. Er gibt den Betroffenen endlich eine Stimme; zeigt auf wie vielseitig & grob das Fehlverhalten von Prof x. war und macht die Absurdität des Verfahrens deutlich.
Harley Quinn 06.02.2019 16:22
Lese ich das nun richtig? Die ETH bestellt eine rein strafrechtliche Besuchung, das Gleichstellungsgesetz ausklammernd, damit das Ergebnis den Professor entlastet?
Dark P. Green 06.02.2019 16:03
Wenn man es an der ETH zu einer Professorenstellung gebracht hat, rangiert man offensichtlich nicht nur im Architektenhimmel, sondern man verlässt die Sphären der neutralen Schweiz hin sich und betritt den Olymp des Rechtsfreien Raumes. Muss sich doch wirklich lohnen hier eine Professur inne zu haben. Man darf gespannt sein, wie dass hier in Deutschland weitergeht. Gibt es hier auch einen Architektenhimmel und rechtsfreien Raum? Soweit zur Polemik. Ganz nüchtern betrachtet wird man wohl zum Zyniker. Bemerkenswert ist das der Autor nur mit Yale herstellt. MIT? RTWH? Ein Blick nach Österreich, Frankreich und Deutschland wäre nicht uninteressant gewesen. Ich spüre der Autor wird das Thema sicher weiter vertiefen.Es ist sehr wichtig! Auf die dann neuen Namenskombinationen der Redaktion darf ich gespannt sein. Nun bin ich doch, in Anbetracht der sehr leidvollen Thematik, zum Zyniker geworden. Auch gedenke ich der männlich Studenten, wohl immer noch in deutlich geringer Zahl als die weiblichen Studentinnen, die Übergriffigkeiten ertragen und ausweichen mussten. Wohlgemerkt von Ihren meist männlichen Professoren.
Jonas Stähelin 06.02.2019 12:18
Danke für diesen klärenden Bericht!
Dr. Markus Brändle-Ströh 06.02.2019 10:18
Eine eindrückliche journalistische Arbeit. Bravo! Endlich Facts & Figures - detailliert und fair dargestellt, wohltuend nach all den Wortblasen der ETH-Verantwortlichen (wo ja die Betroffenen nicht einmal erwähnt wurden). Ins grelle Licht geraten nebst dem Verhalten des Herrn Professor X endlich auch die Struktur- und Kulturmängel der ETH. Kann und will die ETH-Führung diese angehen?!
Macha 06.02.2019 09:28
Poouuuuaaaaahhhhh.... Soooo gruzig!!! So einen Haufen Versagern! Individuel wie kollektiv. Such a shame Und dann fragt man sich wieso Frauen nicht mehr am Professionelle und öffentliche Leben teilnehmen. Sie schützen sich wie sie können, seit Jahrhunderten.
Martin Hofer 06.02.2019 08:07
Bravo zu diesem encouragierten Artikel! Ich unterstütze die Aktivität gerne finanziell, aber nur wenn sie weitergezogen wird.
Kommentar schreiben