Kein Abbruch im Tscharnergut
Die Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern hebt die Abbruchbewilligung für ein denkmalgeschütztes Scheibenwohnhaus in der Siedlung Tscharnergut in Bern auf. Sie hält eine Sanierung für zumutbar.
Das Tscharnergut in Bern, erbaut 1958 bis 1965 von den Architekten Hans und Gret Reinhard, Eduard Helfer, Ernst Indermühle und Werner Kormann, gilt als erste Grosssiedlung der Schweiz. Im Bauinventar der Stadt Bern sind die Hochhäuser und die Scheibenhäuser als «schützenswerte Objekte kantonaler Bedeutung» aufgelistet. Im Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (Isos) ist das ‹Tscharni› als Baugruppe der Kategorie A mit Erhaltungsziel A gelistet.
Trotzdem will die Genossenschaft Fambau ihr Scheibenhaus an der Fellerstrasse 30 abbrechen und durch einen ähnlich gestalteten aber zeitgemässen Neubau ersetzen. Trotz hohem Schutzgrad hatte das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland im Juli 2020 den Abbruch bewilligt. Gegen diesen Entscheid erhoben sowohl die Stadt Bern als auch der Berner und der Schweizer Heimatschutz Beschwerde.
Nun hat die Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) des Kantons Bern die Beschwerde gegen den Abbruch gutgeheissen und die Abbruchbewilligung aufgehoben. Die BVD schreibt dazu: «Sowohl der Gesamtüberbauung Tscharnergut als auch dem betroffenen Scheibenhaus als Einzelbaute kommt ein ausserordentlich hoher denkmalpflegerischer Wert zu. Eine umfassende Sanierung des Gebäudes ist nach Auffassung der BVD für die Bauherrschaft wirtschaftlich tragbar und damit zumutbar. Das öffentliche Interesse am Erhalt des schützenswerten Baudenkmals überwiegt die entgegenstehenden Interessen der Bauherrschaft. Ein Abbruch ist daher nicht zulässig.» Innert dreissig Tagen kann der Entscheid beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden.