Die Liegenschaften am Neumarkt 13 und an der Niederdorfstrasse 29 tragen das M-Wort im Namen.
Fotos: zvg / Stadt Zürich
Die Debatte um die Inschriften an zwei Häusern in der Zürcher Altstadt ging bis vor das Bundesgericht. Dieses hat heute entschieden, nicht auf die Beschwerde des Zürcher Heimatschutz einzutreten.
Seit fünf Jahren wird eine Debatte um die Namen zweier städtischer Häuser im Zürcher Niederdorf geführt. Die zwei Liegenschaften am Neumarkt 13 und an der Niederdorfstrasse 29 – tragen das M-Wort im Namen, Als Inschrift in einer Sandsteintafel und auf übermaltem Japanpapier vorgeführt. Nach einem Aufruf des Kollektivs «Vo da» sowie auf Empfehlung der Projektgruppe «Rassismus im öffentlichen Raum» hat der Stadtrat im November 2021 das Baugesuch für die Abdeckung der Inschriften eingereicht. Dagegen hat der Zürcher Heimatschutz Rekurs eingelegt.
Seither zogen die Parteien vom Baurekursgericht (das den Rekurs im März 2023 guthiess), weiter zum Verwaltungsgericht (das im Dezember 2024 keine Beeinträchtigung der schutzwürdigen Gebäudefassaden feststellte). Die ETH führte eine umfassende Hintergrundforschung zur Verwendung des M-Begriffs in der Zürcher Altstadt durch, die zu überraschenden Ergebnissen kam: So sind die Inschriften keineswegs mittelalterlich. Stattdessen wurden sie erst im 20. Jahrhundert im Zug der «Erfindung der Altstadt» angebracht. Auch die rassistische Bedeutung und Wirkung des Begriffs wird in diesem Bericht nachgezeichnet (wir berichteten).
Der Zürcher Heimatschutz hat seine Beschwerde an das Bundesgericht weitergezogen. Dieses hat heute entschieden, aus Verfahrensgründen nicht auf die Beschwerde einzutreten. Damit ist die reversible Abdeckung der Inschriften zulässig.
Der Stadtzürcher Heimatschutz sowie der Zürcher Heimatschutz bedauern den Entscheid, wie sie in einer Mitteilung vom Mittwochmorgen schreiben. Eine Abdeckung würde dem Anliegen des Denkmalschutzes nicht gerecht. Man plädiere stattdessen für «eine Kontextualisierung, die auf die Geschichte und den Hintergrund der Namensgebungen hinweist und gleichzeitig zu rassistischem Gedankengut auf Distanz geht». Die 2021 montierten Tafeln führen per QR-Code...
Im Zürcher Niederdorf wird das M-Wort abgedeckt
Die Debatte um die Inschriften an zwei Häusern in der Zürcher Altstadt ging bis vor das Bundesgericht. Dieses hat heute entschieden, nicht auf die Beschwerde des Zürcher Heimatschutz einzutreten.
23.07.2025 11:15