Das alte Bettenhaus des Luzerner Kantonsspitals soll in einigen Jahren einem Park weichen. Foto: LUKS
Das Luzerner Kantonsspital darf sein altes Bettenhaus abreissen. Dies entschied das Stadtparlament mit der Annahme eines neuen Bebauungsplans. Immerhin soll eine temporäre Zwischennutzung geprüft werden.
Eigentlich hätte der Luzerner Grosse Stadtrat bereits Ende Januar 2025 über den neuen Bebauungsplan des Luzerner Kantonsspitals (LUKS) befinden sollen. Dieser ebnet den Weg für die bauliche Weiterentwicklung des Spitalareals nördlich der Innenstadt. Da die SP-Fraktion jedoch ein konstruktives Referendum ankündigte, wurde das Geschäft vertagt. Was die Partei störte: Im Rahmen des Bebauungsplans soll der «Schoggiturm», das rostbraune Bettenhaus von 1982, in zirka zehn Jahren einer Freifläche weichen. Die SP hatte bereits vor der Parlamentsdebatte Unterschriften gegen den «Abriss auf Vorrat» gesammelt, der «inmitten der anhaltenden Klimakrise und in Zeiten von dringend benötigtem Raum, überhaupt nicht zeitgemäss» sei (Hochparterre berichtete). Eine Weiter- oder Zwischennutzung sei zu prüfen.
Dass das Stadtparlament den Bebauungsplan gestern Donnerstag nun mit 42 Ja-Stimmen bei zwei Enthaltungen guthiess, ist einem Kompromissvorschlag des LUKS zu verdanken, der im Kern aus zwei Punkten besteht. Erstens: Nach Fertigstellung des neuen Akutspitals soll anstelle des alten Bettenhauses zwar weiterhin ein Park angelegt werden. Dies müsse aber nicht wie bis anhin vorgesehen «innerhalb von 18 Monaten» geschehen. Der Altbau darf also allenfalls länger stehen bleiben. Zweitens: Das LUKS will die Möglichkeit für befristete Nachnutzungen des Gebäudes prüfen lassen und den Prüfbericht zusammen mit der Baueingabe für das neue Akutspital abliefern.
Dass das LUKS den Abrissgegnern zumindest teilweise entgegenkommt, hat wohl pragmatische Gründe: Das Spital möchte ein Referendum über den Bebauungsplan und die damit verbundenen Verzögerungen und Mehrkosten verhindern.
Die Zukunft des «Schoggiturms» bleibt mit dem Kompromiss ungewiss. Ob das Gebäude dereinst wenigstens temporär umgenutzt werden kann, wird massgeblich von der versprochenen Potenzialstudie abhängen – und ...
Einigung über die Zukunft des «Schoggiturms»
Das Luzerner Kantonsspital darf sein altes Bettenhaus abreissen. Dies entschied das Stadtparlament mit der Annahme eines neuen Bebauungsplans. Immerhin soll eine temporäre Zwischennutzung geprüft werden.
27.06.2025 14:02