Kartause Ittingen: Die Erweiterung des hier untergebrachten Thurgauer Kunstmuseums ist blockiert.

Zwei Kunstmuseum-Projekte blockiert

Gleich zwei Neubauten für Erweiterungen von Kunstmuseen sind blockiert: Die Stiftung Archicultura darf nun doch gegen den Chipperfield-Bau in Zürich rekurrieren und im Thurgau hat das Bundesgericht die Finanzierung eines Projekts von Harder Spreyermann gestoppt.

Das Zürcher Baurekursgericht hatte vor wenigen Wochen entschieden, die in Luzern ansässige Stiftung Archicultura habe keine Einsprachelegitimation gegen die Zürcher Kunsthaus-Erweiterung von David Chipperfield. Kurz vor Weihnachten hat das Verwaltungsgericht den Entscheid aber gekippt: Die Stiftung sei doch zur Einsprache berechtigt. Sie ist die einzige Rekurrentin gegen den Neubau und meint, das Projekt nehme keine Rücksicht auf bestehende Bauten und widerspreche dem Gestaltungsplan. Ob die Bauherrschaft den neusten Entscheid ans Bundesgericht weiterzieht oder die materielle Behandlung durch das Zürcher Baurekursgericht abwarten wird, ist noch offen. Nach der ursprünglichen Planung hätte die Zürcher Kunsthauserweiterung bereits in Bau sein sollen.

Auch im Thurgauer Kunstmuseum in der Kartause Ittingen bei Frauenfeld ist die Erweiterung blockiert. Die Pläne stammen vom Zürcher Architekturbüro Harder Spreyermann, den Hausarchitekten der Stiftung Kartause Ittingen. Finanzieren wollte die Regierung das 13-Millionen-Franken-Projekt zu 80 Prozent mit einem Griff in die Kasse des Lotteriefonds. SP und SVP opponierten erfolglos, die bürgerliche Mehrheit im Kantonsrat stimmte diesem Vorgehen Anfang Dezember zu. Doch nun hat das Bundesgericht aufgrund einer Stimmrechtsbeschwerde gegen den Kantonsratentscheid eine superprovisorische Verfügung erlassen: Vorerst darf kein Geld mehr für den Erweiterungsbau ausgegeben werden. Das Bundesgericht wird sich Anfangs Jahr mit der Frage befassen, ob diese Finanzierung (an den Stimmberechtigten vorbei) erlaubt sei.

Unklar ist auch die Situation bezüglich eines Architekturwettbewerbs. Die Finanzierung durch den Kanton mache einen Wettbewerb nötig, sagen die Opponenten. Die Regierung wollte den Mangel so kompensieren, indem sie die Ausführung neu ausschreiben wollte. Harder Spreyermann sollten dazu ihr Urheberrecht abtreten. Gegen dieses Vorgehen wehrte sich aber der BSA Ostschweiz. An der letzten Versammlung wurde für diesen Fall gar über einen Boykottaufruf diskutiert. Das Projekt von neuen Architekten vollenden zu lassen, ist für den BSA kein gangbarer Weg. Wenn schon, dann müsse die Planung ganz neu aufgerollt werden.

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