Quartierverträglich verdichten: Das Stadthaus von Huggenberger Fries Architekten schliesst eine Lücke im Zürcher Sihlfeld. Fotos: zVg, B. Bühler

Zehn Regeln zum Verdichten

Der Schweizer Heimatschutz legt in einem Positionspapier dar, wie sich verdichten lässt, ohne die Qualität einer Siedlung zu mindern. Hierfür stellt er zehn Regeln auf.

Der Schweizer Heimatschutz geht davon aus, dass die Notwenigkeit der Verdichtung erkannt ist. Er legt deshalb seinen Finger auf deren Qualität. Denn das verdichtete Bauen berge beachtliche Risiken. «Unsorgfältig geplante und vorschnell realisierte Massnahmen bewirken, dass die Bevölkerung die Verdichtung grundsätzlich ablehnt», schreibt der Heimatschutz. Um das zu verhindert, hat er zehn Regeln aufgestellt. Eingriffe müssen der Identität eines Ortes Rechnung tragen (1), schützenswerte Ortsbilder und Inventare berücksichtigen (2) und dürfen die Geschichte eines Grundstückes nicht auswischen (3). Welche Dichte ein Quartier verträgt, soll sorgfältig eruiert (4) und der Wandel langsam angegangen werden (5), damit die Bevölkerung nicht überrollt wird. Weiter fordert der Heimatschutz Wettbewerbe und Studienaufträge (6), um die Qualität der Architektur zu sichern. Neue Nutzungen sollen die Durchmischung der Quartiere erhöhen (7) und an passenden Ort angesiedelt werden (8), öffentliche Bauten möglichst an zentralen Lagen. Trotz Verdichtung müssten die Freiräume erhalten bleiben (9) – gerade in dicht bebauten Gebieten. Und schliesslich soll die öffentliche Hand mit gutem Beispiel vorangehen und gezielt Grundstücke an neuralgischen Punkten erwerben, um so Einfluss auf die künftige Bebauung zu nehmen (10).

close

Kommentare

Kommentar schreiben