Im Stadtzürcher Grosshaushalt «Karthago» leben 55 Bewohner gemeinsam auf verschiedenen Etagen. Wie die «NZZ» berichtet, wird das Bundesgericht nun überprüfen, ob ein schweizerisch-argentinisches Ehepaar hier eine Ehe im Sinne des Ausländerrechts führte – und wird damit entscheiden, wie andersartige Wohnformen rechtlich beurteilt werden.
Etwas seltsam ist es schon. Im Dichtestress fördert die Stadt Zürich eifrig den gemeinnützigen Wohnungsbau. Ein Drittel soll sein Anteil bis 2050 betragen. Natürlich sind viele dieser Wohnungen gewöhnlich geschnitten, eher kompakt und mit Belegungsvorschriften versehen. Die günstige Kostenmiete macht sie ausgesprochen beliebt. Daneben gibt es aber viele Experimente, die Flächen sparen und dem Pro-Kopf-Konsum von bald 50 Quadratmetern Wohnfläche gemeinschaftlichere Modelle entgegen setzen. Die Genossenschaft «Karthago» ist ein solcher Fall: 55 Menschen allen Alters leben in neun Wohngemeinschaften und geben sich an Vollversammlungen eigene Regeln. Ausser den eigenen Zimmern auf verschiedenen Etagen ist Vieles gemeinschaftlich – Grossküche, Gemeinschaftsraum, Hof, Dachgarten und Kellerräume.Dem Zürcher Verwaltungsgericht ist dies offenbar zu innovativ, wie ein heute in der «NZZ» kommentiertes Verdikt zeigt. Der Fall ist nicht ganz einfach: Ein Schweizer und eine Argentinierin hatten im Juni 200...
Wie innovativ darf man wohnen?
Im Stadtzürcher Grosshaushalt «Karthago» leben 55 Bewohner gemeinsam auf verschiedenen Etagen. Wie die «NZZ» berichtet, wird das Bundesgericht nun überprüfen, ob ein schweizerisch-argentinisches Ehepaar hier eine Ehe im Sinne des Ausländerrechts führte – und wird damit entscheiden, wie andersartige Wohnformen rechtlich beurteilt werden.
Palle Petersen 12.02.2014 15:12