Screenshot der Corona-Landingpage des SIA vom 30. März.

Was tut der SIA?

Seit dem 16. März versammelt der SIA Informationen und publiziert FAQs und Empfehlungen. Klar ist: Juristenfutter gibt es nach Corona genug.

Mittlerweile scheint der 16. März weit weg. Abends hatte der Bundesrat in die ausserordentliche Lage gewechselt und die hinlänglich bekannten Massnahmen beschlossen. Tags darauf schrieb die SIA-Geschäftsstelle: Wir sind für Sie da – allerdings im Homeoffice, weshalb es zu Verzögerungen kommen kann. Doch untätig war der SIA nicht und versammelte seither ‹Informationen zur Corona-Situation› samt Links zu bundesrätlichen Verordnungen, SECO-Leitfäden und eigenen Factsheets, FAQs und Empfehlungen. Eine kleine Chronologie: Seit 17. März ist die Rechtsauskunft des SIA täglich von 9 bis 12 und von 13.30 bis 16.30 Uhr für Kurzberatungen erreichbar, sprich 30 Minuten pro Mitglied. Weil alle wohl dieselben Fragen stellten, veröffentlichte der SIA am Folgetag das FAQ ‹Rechtliche Fragen›. Bekommt man Lohn, wenn man wegen der Kinderbetreuung nicht arbeitet? Unklar. Darf man die Arbeit verweigern? Nur wenn der Arbeitgeber seine Sorgfaltspflichten verletzt, vor allem die Hygienemassnahmen nicht einhält. Müssen Arbeitgeber weiterhin den Lohn bezahlen? Fast immer: Ja. Am 19. März legte der SIA ein Factsheet ‹Schliessung der Baustellen› nach, das im Grunde die Seco-Checkliste und die wichtigsten Rechtsparagrafen zusammenfasst. Long story short: Die Baustellen bleiben offen, bloss die besonders Gefährdeten daheim. Die Arbeiter brauchen eigenes Geschirr und eigene Werkzeuge, fliessendes Wasser und Seife und vor allem: Arbeit und Pausen bedingen zwei Meter Abstand zum nächsten Menschen, was höchstens 15 Minuten unterschritten werden darf. Der SIA warnt: Wer aufgrund einer Eigeninterpretation, was bei einer Epidemie zu tun sei, die Baustelle schliesst, riskiert einen Rechtsstreit. Das gilt für Planer wie Unternehmer. Der Auftraggeber dagegen kann einen Arbeitsunterbruch anordnen, schuldet aber keinen Schadensersatz, weil er die Ursache nicht verschuldet hat. Am 20. Mär...
Was tut der SIA?

Seit dem 16. März versammelt der SIA Informationen und publiziert FAQs und Empfehlungen. Klar ist: Juristenfutter gibt es nach Corona genug.

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