Das Bundesgericht verlangt eine andere Finanzierung des Ausbaus des Thurgauer Kunstmuseums in der Kartause Ittingen.

Thurgauer Kunstmuseum – alles nochmals von vorne

Das Projekt des Zürcher Architekturbüro Harder Spreyermann für die Erweiterung des Thurgauer Kunstmuseum in der Kartause Ittingen hat nach dem Entscheid des Bundesgerichts kaum mehr eine Chance.

Der Kanton Thurgau betreibt in der Kartause Ittingen in Warth bei Frauenfeld seit dreissig Jahren das Kunstmuseum. Die Gebäude der Kartause gehören einer Stiftung, der Kanton zahlt zwar keine Miete, entschädigt die Stiftung aber pauschal und sorgt für den Unterhalt der benutzten Gebäude. Vor zwei Jahren entschied die Regierung, das Museum mit einem Neubau zu ergänzen und die bestehenden Gebäude zu sanieren. Den Neubau sollte die Stiftung bezahlen, dafür aber 11,3 Millionen Franken aus dem Lotteriefonds bekommen. Die Projektierung vergab die Stiftung an die Hausarchitekten Harder Spreyermann. Für die Sanierung bewilligte das Kantonsparlament 4,6 Millionen und weil es sich um eine «gebundene Ausgabe» handle, brauche es auch keine Volksabstimmung.

Zwar hatten im Parlament sowohl SP wie SVP gegen dieses «Päckli» opponiert, allerdings ohne Erfolg. Angeführt vom – aus dem Thurgau stammenden – Weltwoche-Journalisten Markus Schär, reichten acht Privatpersonen eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Diese Woche entschied das Bundesgericht. Mit 3:2 Stimmen gab es den Beschwerdeführern recht: So geht es nicht. Man könne angesichts des Gesamtpakets die Sanierungskosten nicht als «gebundene» Ausgabe bezeichnen, denn sie erfolge offensichtlich im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau.

Das Bundesgericht liess es offen, ob die Entnahme der 11,3 Millionen aus dem Lotteriefonds rechtmässig wäre. Die Opponenten deuteten daraufhin an, dass sie auch dieses Vorgehen allenfalls vor Gericht bringen würden. 

Darüber hinaus ist unklar, ob das Projekt von Harder Spreyermann weiter verfolgt werden kann. Die Regierung wollte den Mangel des fehlenden Architekturwettbewerbs so kompensieren, indem sie die Ausführung neu ausschreiben wollte. Harder Spreyermann sollten dazu ihr Urheberrecht abtreten. Gegen dieses Vorgehen wehrte sich aber der BSA Ostschweiz, der sogar einen Boykottaufruf diskutierte. Das Projekt von neuen Architekten vollenden zu lassen, sei kein gangbarer Weg. Wenn schon, dann müsse die Planung ganz neu aufgerollt werden. – Der Thurgauer Regierung wird nichts anderes übrig bleiben, als das Projekt von Grund auf neu anzupacken. Wie man vorgehen werde, sei noch offen, erklärte die Regierung nach dem Bundesgerichtsentscheid.

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