Die Therme Vals von Peter Zumthor.

Strafanzeige gegen Verkauf der Therme Vals

Weil rund um den Verkauf strafrechtlich relevante Vorwürfe gemacht werden, hat die Kantonsregierung Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht.

Am Donnerstag hat die Bündner Kantonsregierung bekannt gegeben, wie sie über eine Aufsichtsbeschwerde in Sachen Verkauf der Therme Vals entschieden hat. Sie sehe keine Notwendigkeit, gegen die Gemeinde zu intervenieren, schreibt sie, denn der Verkauf gehöre zum Aufgabenbereich der Gemeinde. Diese dürfe autonom entscheiden, ob sie die Höhe der Verkaufsofferten als verhältnismässig und angemessen erachte. Es seien keine haushaltsrechtlichen und finanzaufsichtsrechtlichen Bestimmungen verletzt worden und auch die Abstimmung in der Gemeindeversammlung sei korrekt gewesen.

Weil aber rund um den Verkauf auch strafrechtlich relevante Vorwürfe gemacht werden, hat die Kantonsregierung sämtliche Akten der Staatsanwaltschaft übergeben und Strafanzeige gegen Unbekannt eingereicht. Die Regierung folgt damit einer Empfehlung des beigezogenen, unabhängigen Strafrechts- und Antikorruptionsexperten Mark Pieth. Dieser sieht zusätzlichen Abklärungsbedarf zur Phase der Verkaufsvorbereitung. Im Zentrum steht das Memorandum of Understanding zwischen dem Investor und dem Verwaltungsrat der Valser Hoteba AG. Wer im Vorfeld und auch im Nachgang darum wusste, sei aufgrund der Akten nicht zu ermitteln.

Nun muss die Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden weitere Details abklären. Ob es danach zu einem Strafverfahren kommt ist offen.

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