Der Corbusier-Pavillon in Zürich.

Stadt Zürich gewinnt Streit um Corbusier-Haus

Anders als von Heidi Weber, Initiantin des Le-Corbusier-Pavillons gefordert, muss die Stadt Zürich keine öffentlich-rechtliche Stiftung schaffen.

Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgericht, berichtet der «Tages-Anzeiger». Die Stadt Zürich habe sich nicht dazu verpflichtet, für das Centre Le Corbusier eine öffentlich-rechtliche Stiftung zu schaffen, so das Urteil der Lausanner Richter. Heidi Weber war jedoch der Ansicht, ihr sei dies von Seiten der Stadt zugesichert worden.

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