Sieben Leistungs- und Honorarordnungen hat der SIA angepasst.

SIA-Revisiönchen?

Dieses Jahr passte der SIA die jeden Planer betreffenden Leistungs- und Honorarordnungen an. In der Medienmitteilung verrät der SIA seltsamerweise bloss, was er wieso nicht änderte.


Nach 2003 passte der SIA per 1. November 2014 erneut seine Leistungs- und Honorarordnungen (LHOs) an. Gemäss Medienmitteilung würde so angemessen auf «Veränderungen in der Baupraxis, aber auch geänderte Gesetze» reagiert unter dem Bestreben, «die Harmonisierung der Ordnungen sicherzustellen und weiter zu vertiefen». Konkret ging es um folgende Ordnungen: SIA 102 für Architekten, 103 für Bauingenieure, 105 für Landschaftsarchitekten, 108 der Ingenieure für Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik, 111 Modell Planung und Beratung, 112 Modell Bauplanung.

Weil sich die LHOs im Alltag bewährt hätten, habe man allerdings möglichst wenig verändert. Forderungen nach vermehrten und detaillierteren Regelungen habe man als «nicht zielführend» verworfen, denn dies würde bloss einer «buchhalterischen Mentalität» entsprechen. Eine Überprüfung der Vergütung nach Baukosten durch die Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich ergab, dass eine Anpassung derzeit nicht angebracht sei. Und zwar gewönnen die Aufgaben der Bauherrenvertretung an Bedeutung, doch verzichtete die Kommission zugunsten einer klaren Rollenverteilung von Auftraggeber und Beauftragter auf die Integration dieses Bereichs in die LHO. Was sich nun genau geändert hat, verrät die Medienmitteilung nicht.

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