Schützen oder nicht schützen, das ist hier die Frage: Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern. Fotos: PD

Schützen oder nicht schützen

Der Luzerner Regierungsrat will die Unterschutzstellung der Zentral- und Hochschulbibliothek erst behandeln, wenn ein Neubauprojekt vorliegt. Dagegen hat der Heimatschutz Beschwerde eingelegt.

Das Gezerre um die Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern geht in die nächste Runde. Was bisher geschah: Im Januar wurde das 1951 von Otto Dreyer erbaute Gebäude unter Schutz gestellt. Gegen den Entscheid legten mehrere Kantonsräte und die kantonale Dienststelle Immobilien zwei Beschwerden ein. Doch diese wurden bisher nicht geklärt. Der Bildungs- und Kulturdirektor Reto Wyss hat das Beschwerdeverfahren im Februar ausgesetzt. Er will erst abwarten, bis ein Neubauprojekt vorliegt. Das stösst dem Innerschweizer Heimatschutz sauer auf. Er hat darum beim Verwaltungsgericht des Kantons Luzern eine Beschwerde gegen die Sistierung eingereicht. Erst wenn die beiden Einsprachen behandelt und der Schutzentscheid geklärt sei, könne die Frage nach einem Neubauprojekt neu gestellt werden, meint der Verband. Der Heimatschutz wirft dem Regierungsrat vor, den Schutzentscheid aus Angst vor dem Resultat nicht zu behandeln. Der Erhalt der ZHB sei derart gut begründet und bereits mit einem Sanierungsprojekt bekräftigt worden, «dass nur eine Ablehnung der Einsprachen erwartet werden kann», schreibt der Verband.

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