Hier soll kein Wanderweg werden, hier wohnt der Flussregenpfeifer. Fotos: Pro Natura

Regenpfeifer statt Wanderer

Das Bundesgericht sieht Wandern nicht als nationale Aufgabe und schützt den Flussregenpfeifer in der Ruinaulta.

Stück um Stück wird die Rheinschlucht in der Sutselva in Graubünden für die Freizeit aufgerüstet mit Wegen, Aussichtskanzeln, Feuerstellen, Bootfahrten. Das letzte Stück Wegs zwischen Versam und Trin zöge durch Auen, wo der Flussregenpfeifer lebt, ein seltener Vogel. Dennoch verschob die Gemeinde Trin die Naturschutz-Zone zu Gunsten der Wanderer und der Kanton passte den Richtplan an. Auch ein Tunnel, durch den hätte gewandert werden können besänftigte die Umweltverbände nicht. Sie wehrten sich vor Bundesgericht für den Lebensraum des Vogels – erfolgreich. Wandern, so die Richter, sei kein Projekt von nationalem Interesse. Ein Wanderweg müsste mindestens 75 Meter von Regenpfeifers Lebensraum entfernt liegen. Das aber wird an diesem Ort auch mit raffiniertem Tiefbau nicht gehen und so werden wir den Weg von Ilanz nach Tamins weiterhin dank eines kleinen Überbrückungskredits mit der RhB von Versam nach Trin machen – es gibt schlimmeres auf der Welt....
Regenpfeifer statt Wanderer

Das Bundesgericht sieht Wandern nicht als nationale Aufgabe und schützt den Flussregenpfeifer in der Ruinaulta.

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