In einer Artikelreihe auf Hochparterre.ch geht der Verein ‹Architecture for Refugees› der Frage nach, was Architekten und Architektinnen tun können, um die Situation der Flüchtlinge zu verbessern. Der zweite Beitrag fragt, wie man Privatsphäre in den Unterkünften planen kann.
Privatsphäre ist ein Menschenrecht, jeder Mensch hat darauf Anspruch. Sie definiert den persönlichen Bereich, in dem sich der Mensch frei entfalten kann ohne jegliche Kontrolle und Beobachtung von Dritten, sowohl im häuslichen wie auch im öffentlichen Bereich. Privatsphäre hat nicht für alle dieselbe Bedeutung, doch im allgemeinen geht es darum, sich jederzeit zurückziehen, gezielt alleine sein, und sich frei zu entfalten zu können.Bei unserer Analyse über die aktuelle Flüchtlingssituation in der Schweiz, sind wir immer wieder auf das Thema Privatsphäre gestossen. Massenunterkünfte in Bunkern, Mehrbettzimmer und Hüttenhäuser in Hallen schaffen nicht genügend Privatsphäre. Zum Vergleich: die derzeitige Wohnfläche pro Person beträgt in der Schweiz durchschnittlich 45 Quadratmeter, die der Flüchtlinge in den von uns besuchten Zentren nicht einmal 10 Quadratmeter. Mindestens zwei Personen teilen sich ein Zimmer und meist wohnen mehrere Nationalitäten zusammen. Unter solchen Umständen bedeutet...
Neue Heimat?! (2/4): Privatsphäre
In einer Artikelreihe auf Hochparterre.ch geht der Verein ‹Architecture for Refugees› der Frage nach, was Architekten und Architektinnen tun können, um die Situation der Flüchtlinge zu verbessern. Der zweite Beitrag fragt, wie man Privatsphäre in den Unterkünften planen kann.
Monika Jedrysiak, Bence Komlósi 06.03.2017 08:00