Erweiterung Kunsthaus Zürich: Rekurs nicht legitimiert

Kunsthaus Zürich: Rekurs nicht legitimiert

Das Baurekursgericht hat der einzigen Rekurrentin gegen die Baubewilligung für die Erweiterung des Kunsthaus Zürich die Legitimation für einen Rekurs abgesprochen.

Das Baurekursgericht hat der einzigen Rekurentin gegen die Baubewilligung für die Erweiterung Kunsthaus Zürich die Legitimation für einen Rekurs abgesprochen. Dies teilt das Hochbaudepartement der Stadt Zürich mit. «Die Stiftung für Orts- und Landschaftsbildpflege, Archicultura, aus Luzern sei mangels einer erkennbaren räumlichen Beziehung zum Bauvorhaben und mangels Nachweis einer gesamtkantonalen Tätigkeit nicht zur Beschwerde legitimiert.» Deshalb trete das Baurekursgericht des Kantons Zürich auf den Rekurs nicht ein. Die Frist für einen möglichen Weiterzug der Beschwerde ans Verwaltungsgericht dauert wegen der laufenden Gerichtsferien bis Mitte September. «Die Stadt Zürich, die Zürcher Kunstgesellschaft und die Stiftung Zürcher Kunsthaus, die in der Einfachen Gesellschaft Kunsthaus-Erweiterung (EGKE) zusammengeschlossen sind, hoffen, dass die rekurrierende Stiftung auf einen Weiterzug verzichtet, da eine allfällige Bauverzögerung zu Mehrkosten führen könnte, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Das Amt für Hochbauten führe die Planung für die Kunsthaus-Erweiterung fort, der Baubeginn sei für das letzte Quartal 2013 vorgesehen. 

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