Der dieses Jahr sanierte Le-Corbusier-Pavillon im Zürcher Seefeld.

Heidi Weber unterliegt der Stadt Zürch im Streit um den Le-Corbusier-Pavillon

Das Zürcher Verwaltungsgericht weist eine Klage von Heidi Weber, Initiantin des Le-Corbusier-Pavillons, ab.

Heute Freitag hat das Zürcher Verwaltungsgericht seinen Entscheid im Rechtsstreit zwischen Heid Weber, Initiantin des Le-Corbusier-Pavillons im Seefeld, und der Stadt Zürich publiziert: Das Gericht stützt die Sichtweise der Stadt Zürich, Heidi Webers Klage wird abgewiesen. Weber verlangte in ihrem Begehren, dass der Pavillon in eine öffentlich-rechtliche Stiftung überführt wird und dass in seiner Bezeichnung zwingend der Name «Heidi Weber» vorkommt. Eine solche Stiftung zu gründen war ursprünglich das gemeinsame Ziel von Weber und der Stadt. Dieses wurde in einer Absichtserklärung festgehalten. Das Verwaltungsgericht hat jetzt entschieden: Die Absichtserklärung zwischen der Stadtpräsidentin und Heidi Weber sei keine Verpflichtungserklärung und auch kein Vertrag.

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