Im Winter geschlossen: Das geplante Schwimmbad mit Cabrio-Dach.

Hallenknorz, die Fortsetzung

Mit der Überdeckung des 50-Meter-Beckens im Freibad Geiselweid wollte die Stadt Winterthur eine eierlegende Wollmilchsau bauen. Das Baurekursgericht gibt nun den Rekurrenten in einem wichtigen Punkt Recht.

Mit der verschiebbaren Überdeckung des 50-Meter-Beckens im Freibad Geiselweid wollte die Stadt Winterthur eine eierlegende Wollmilchsau bauen: schnell, günstig und mit Bundesgeld subventioniert. Da macht man bei den Wärmedämmvorschriften, dem Gewässerabstand und der Gestaltung gerne ein paar Abstriche. Dagegen wehrte sich der Quartierverein «Wohnliches Geiselweid» beim Baurekursgericht. In einem der Hauptpunkte gibt das Gericht den Rekurrenten Recht: Da es sich nicht um eine mobile Halle handle, sei es nicht möglich, diese nach den Empfehlungen für Traglufthallen zu beurteilen, wie es die Stadt wünscht. Die Dispensation von der Einhaltung der Wärmedämmvorschriften sei ebenfalls nicht möglich. Im Weiteren müsse die städtebauliche Einordnung der Halle – sie soll in ein kleinmassstäbliches Quartier zu stehen kommen – im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens geschehen.

Für den Quartierverein ist klar: Die Halle kann in dieser Form und vor allem zum Preis von 6,8 Millionen Franken nicht realisiert werden. Die Referendumsabstimmung vom 23. September werde da zur Farce. Die Stadt gibt sich ungerührt: Das Urteil des Gerichts besage nirgends, dass das Projekt nicht bewilligungsfähig sei. Also könne es bei einem Volks-Ja in die Detailprojektierung gehen.

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Kommentare

Egon 03.09.2012 19:32
Die Stadt Winterthur hat ja langsam Erfahrung im Mauscheln und Knorzen. Wie hier beim Hallenbad, oder kürzlich bei der neuen Zentralbibliothek der ZHAW, welche in einem Nacht- und Nebelverfahren der Implenia vergeben wurde, ohne Ausschreibung, ohne Architekturwettbewerb.
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